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Schufa-Ratgeber

Was die Schufa ist und wofür sie benötigt wird.

SCHUFA - das Wichtigste im Überblick

Ob Kreditaufnahme oder Handyvertrag, Ratenkauf oder Immobilienkauf - oft ist ein Vertragsabschluss an eine gute Bonität gebunden. Diese wird von potenziellen Vertragspartnern genau geprüft. Ein wichtiges, wenn auch nicht das einzige Mittel dafür ist die sogenannte SCHUFA-Auskunft. Dieser SCHUFA Ratgeber informiert Sie über alles, was Sie zu den Themen SCHUFA, Bonitätsauskunft und Kreditwürdigkeit wissen sollten.

Was genau ist die SCHUFA eigentlich?

Logo Schufa

Die Bezeichnung wird zwar häufig genutzt, aber die wenigsten wissen, was hinter dem Kürzel SCHUFA eigentlich steckt. SCHUFA bedeutet ausgeschrieben "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung". Diese Bezeichnung sagt bereits viel darüber aus, um was für eine Organisation es sich handelt.

Die SCHUFA ist eine Einrichtung, die sowohl Unternehmen als auch Verbrauchern die Möglichkeit bietet, sich vor Abschluss eines Geschäfts über einen möglichen Vertragspartner zu informieren. Das ist vor allem dann wichtig, wenn eine Dienstleistung nicht sofort bezahlt wird oder wenn es sich um den Abschluss eines dauerhaften Vertrages handelt (zum Beispiel Mietverhältnis, Kreditaufnahme oder Ratenkauf). Die SCHUFA kann dann als Auskunftei und Informationsgeber durch das Instrument der Bonitätsauskunft dabei unterstützen, solche Verträge auf eine sichere Basis zu stellen. Laut SCHUFA nutzen mehr als 10.000 Partner diese Services. Die SCHUFA generiert dabei selbst Daten – etwa aus öffentlich zugänglichen Registern. Gleichzeitig ist es auch so, dass die 10.000 Partner selbst Informationen aus ihren Vertragsbeziehungen mit ihren Kunden an die SCHUFA übermitteln.

Welchen Nutzen hat die SCHUFA für Verbraucher?

Es ist statistisch erwiesen, dass Unternehmen, welche eine SCHUFA-Auskunft einholen, das potenzielle Ausfallrisiko ihrer Schuldner besser einschätzen können. Gleichzeitig trifft das Partnerunternehmen selbst eine Risikoeinschätzung, um mögliche Zahlungsausfälle zu verringern - etwa dann, wenn eine Wohnung vermietet wird und regelmäßige Mietzahlungen geschätzt werden.

Doch es sind auch die Privatpersonen, die von den Leistungen profitieren. Denn diese können durch die SCHUFA-BonitätsAuskunft objektiv nachweisen, dass sie ein kreditwürdiger Partner sein werden. Zudem kann eine Bonitätsprüfung auch präventiven Charakter haben – und vor Überschuldung schützen.

Wann brauche ich eine SCHUFA-Auskunft?

Es ist Sache des Unternehmens, ob die SCHUFA Prüfung, z.B. in Hinsicht auf Kreditwürdigkeit des Antragsstellers, für notwendig erachtet wird. Aber es gibt klassische Beispiele, bei denen der SCHUFA Score generell ein wichtiges Kriterium für die Bewilligung von bestimmten Verträgen ist.

Dazu zählen vor allem:

Selbstverständlich erhalten Privatpersonen von der SCHUFA auch kostenlos Auskunft darüber, welche Daten über sie gespeichert sind.

Gut zu wissen:

Es ist auch die Abfrage des eigenen SCHUFA Score möglich. Die kostenlose Datenkopie enthält „nur“ den quartalsweise ermittelten Basisscore sowie die innerhalb der vergangenen zwölf Monate vor dem Auskunftsverlangen übermittelten Scores.

Mit welchen Vertragspartnern arbeitet die Schufa zusammen?

Als Partner der SCHUFA sind aktuell etwa 10.000 Unternehmen aktiv.

Beispiele sind:

  • Banken und Sparkassen
  • Zahlungs- und Finanzdienstleister
  • Unternehmen aus den Bereichen Leasing und Factoring
  • Handelsunternehmen, besonders auch eCommerce (z.B. Online-Versandhandel)
  • Unternehmen, die langfristige Verträge anbieten, zum Beispiel Energieversorger, Vermieter, Telekommunikations- und Versicherungsdienstleister

SCHUFA und personenbezogene Daten

Die frühere SCHUFA-Klausel wurde durch den SCHUFA-Hinweis und das SCHUFA-Informationsblatt ersetzt, als die Datenschutz-Grundverordnung der EU gültig wurde (25. Mai 2018). Datensicherheit und Datenschutz sind rund um die SCHUFA wichtige Anforderungen. Geregelt ist beispielsweise, welche Informationen die SCHUFA zu Ihrer Person speichert. Dies können Sie durch das Anfordern einer Datenkopie prüfen.

Diese enthält persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, Anschrift) und finanz- beziehungsweise kreditrelevante Daten. Dazu zählen Unternehmensanfragen, der SCHUFA Basisscore des Quartals und jeder SCHUFA Score, der im letzten Jahr einem der SCHUFA Partner mitgeteilt wurde. Zudem erfahren Privatpersonen, welche Unternehmen SCHUFA Anfragen gestellt haben. Die Datenkopie kann über das SCHUFA Privatkunden Service-Center, online oder postalisch bestellt werden. Neben der kostenlosen Datenkopie gibt es auch kostenpflichtige Privatkundenprodukte mit zusätzlichen Leistungen.

SCHUFA: Recht auf Änderung und Löschung

Privatpersonen haben ein grundsätzliches Recht, dass falsche oder nicht aktuelle SCHUFA-Daten geändert beziehungsweise gelöscht werden. Dies muss durch die jeweilige Person beantragt und idealerweise durch entsprechende Nachweise belegt werden. SCHUFA-Daten die nicht mehr aktuell sind müssen gelöscht werden - beispielsweise die bereits gekündigte Kreditkarte. Endet eine Geschäftsbeziehung – durch beispielsweise Kündigung einer Kreditkarte – sind die Vertragspartner verpflichtet, dies der SCHUFA unverzüglich zu melden.

Außerdem gibt es für die SCHUFA bestimmte Löschfristen, die sich nach den von der Datenschutzaufsicht genehmigten Verhaltensregeln des Verbandes „Die Wirtschaftsauskunfteien“ richten. So werden bezahlte Kredite drei Jahre lang gespeichert. Das ist meist sogar ein Vorteil für Sie, da die SCHUFA Auskunft darüber gibt, dass Sie bereits Kredite ordnungsgemäß bezahlt haben. Dies kann Sie als seriösen Kreditnehmer kennzeichnen.

Sind Kreditanfragen eigentlich SCHUFA-neutral?

Die Ablehnung von Kreditanfragen kann den SCHUFA Score belasten. Viele potenzielle Kreditnehmer scheuen sich deshalb, Kreditanfragen zu stellen. Allerdings muss in diesem Kontext unterschieden werden. Klassische Kreditanfragen beeinflussen den SCHUFA Score und demzufolge auch die SCHUFA Auskunft. Die bloße Anfrage von Kreditkonditionen hingegen nicht. Denn es handelt sich dabei um unverbindliche Vergleiche von Konditionen.

Wie gelangt die SCHUFA an die Daten für eine Auskunft?

Es sind die jeweiligen Vertragspartner, die der SCHUFA die Daten melden und damit auch die Grundlage dafür schaffen, dass über Sie eine SCHUFA Auskunft eingeholt werden kann.

Die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen muss sich nach der DSGVO richten. Die SCHUFA darf Daten sammeln, kann aber Personen nicht eindeutig identifizieren. Bei persönlichen Daten handelt es sich beispielweise um Namen, Geburtsdatum und -ort, aktuelle und frühere Anschriften. Die SCHUFA verarbeitet keine Daten, welche sich auf das Vermögen, Beruf und Verdienst, Nationalität, Familienstand und Religion beziehen.

Zudem verarbeitet die SCHUFA Daten, die eine gute Einschätzung von Bonität, Zahlungsmoral und Vertragstreue ermöglichen und hierfür erforderlich sind. Das sind insbesondere:

  • Personendaten, z.B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften
  • Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Durchführung eines Geschäftes (z.B. Girokonten, Ratenkredite, Kreditkarten, Pfändungsschutzkonten, Basiskonten)
  • Informationen über nicht erfüllte Zahlungsverpflichtungen wie z.B. unbestrittene, fällige und mehrfach angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren Erledigung
  • Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigen betrügerischem Verhalten wie z.B. Identitäts- oder Bonitätstäuschungen
  • Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Insolvenzbekanntmachungen)
  • Anschriftendaten
  • Scorewerte

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Die Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO) beinhaltet Informationen, die Sie sensibel behandeln sollten.

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SCHUFA Informationen: Welche sind positiv, welche negativ?

Als potenziell positive Informationen werden alle Aspekte berücksichtigt, die vertragsgemäßes Verhalten und damit natürlich Ihre Seriosität nachweisen. Diese Informationen betreffen beispielsweise Ihr Girokonto und Ihre Kreditkarte, Darlehen und Leasingverträge und Accounts aus dem Versandhandel beziehungsweise eCommerce.

Negative SCHUFA Informationen sind dagegen all diejenigen, die dokumentieren, dass Sie Verträge in der Vergangenheit nicht ordnungsgemäß erfüllt haben. Beispiele sind Zahlungsausfälle und Zahlungsrückstände, durch die Bank gekündigte Kredite und Angaben öffentlicher Schuldnerverzeichnisse.

Welche Löschfristen gelten für die SCHUFA?

Viele Privatpersonen sind sich unsicher, welche SCHUFA-Löschfristen gelten. Es existieren Verhaltensregeln (sogenannter Code of Conduct) des Verbandes Die Wirtschaftsauskunfteien. Diese Verhaltensregeln definieren Löschregeln für personenbezogene Daten durch Wirtschaftsauskunfteien und wurden von den Datenschutzaufsichtsbehörden geprüft und genehmigt. An diesen hält sich die SCHUFA.

Hier sind Speicherfristen klar geregelt, die auch genau einzuhalten sind:

  • Störungsfreie erledigte - z.B. Privatkredite verbleiben drei Jahre lang in der Schufa Auskunft. Danach werden diese gelöscht.
  • Nach zwölf Monaten werden gelöscht: Kreditanfragen.
  • Unmittelbar nach Beendigung und Meldung durch den Partner werden gelöscht: störungsfreie Verträge (Girokonto, Basiskonto, Kreditkarte).

Weitere SCHUFA Löschfristen im kompakten Überblick:

  • Voranschriften: drei Jahre, eventuell Verlängerung.
  • Pfändungs- und Basiskonto: unmittelbar nach Bekanntgeben von Beendigung oder Kündigung durch den Vertragspartner.
  • Daten von Schuldnerverzeichnissen: drei Jahre oder wenn die SCHUFA den Nachweis der Löschung durch das Vollstreckungsgericht erhält.
  • Verbraucherinsolvenzverfahren und Restschuldbefreiungsverfahren: drei Jahre nach Abschluss.

Welche Information erhalten Unternehmen von der SCHUFA?

Viele betroffene Personen möchten selbstverständlich wissen, welche Angaben potenzielle Vertragspartner erhalten oder ob diese vielleicht sogar alle gespeicherten Informationen bekommen.

Nur die betreffende Person erhält von der SCHUFA die lückenlose Datenkopie. Die Vertragspartner der SCHUFA bekommen weniger Daten. Die Auswahl der verfügbaren Daten erfolgt unter Berücksichtigung des jeweils bestehenden berechtigten Interesses, das je nach Branche unterschiedlich sein kann. Generell nicht preisgegeben werden beispielsweise die konkreten Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, oder klassische Konditionenanfragen.

Score: Was ist das?

Scoring beschäftigt sich mit dem Thema, wie wahrscheinlich ein Ereignis eintritt. Bezogen auf die Bonität bedeutet das, dass durch das Scoring eingeschätzt werden soll, ob beispielsweise ein potenzieller Kreditnehmer den aus dem Kreditvertrag entstandenen Verpflichtungen nachkommen kann. Dies ist eine wertvolle Unterstützung für Unternehmen, die eine hohe Ausfallsicherheit schätzen. Die Bank oder der Händler kann damit sein Risiko besser einschätzen, das mit einem möglichen Vertragsabschluss einhergehen kann. Das Scoring der SCHUFA beziehungsweise die SCHUFA Auskunft sind geeignete Tools, um als ein Element der Prüfung das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Die eigentliche Entscheidung fällt aber das Unternehmen, nicht die SCHUFA. Auch die Risikobereitschaft etwa einer Bank beeinflusst letztlich ihre Entscheidung.

Um den SCHUFA Score für die Bank / den Händler präzise zu berechnen, nutzt die SCHUFA spezielle Daten. Dies sind Daten, die auch in Ihrer Datenkopie nach den Bestimmungen der DSGVO ausgewiesen werden. Sie bilden die Grundlage dafür, dass durch wissenschaftlich anerkannte mathematisch-statistische Berechnungen ein SCHUFA Score ermittelt wird. Dies erfolgt präzise, weil Ihre Daten durch Zuordnung zu ähnlichen statistischen Personengruppen besonders effektiv auswertbar werden. In diesem Kontext interessieren vor allem Zahlungsprobleme und Nichterfüllung von aus Verträgen erwachsenen Verpflichtungen. Beispiel: Sie haben die Raten von Handelskrediten nicht ordnungsgemäß oder nicht termingerecht bezahlt. Aber auch so genannte Positivdaten sind von großer Bedeutung.

Auch die Inanspruchnahme von Krediten, welche von Banken zur Verfügung gestellt werden, oder anderer Unternehmen wird berücksichtigt, wenn der SCHUFA Score berechnet wird. Denn auch potenzielle Kreditgeber haben ein finanzielles Ausfallrisiko durch Kreditvergaben. Vor allem dann, wenn Sie Online-Kredite nicht bei derselben Bank, sondern bei unterschiedlichen Kreditinstituten abgeschlossen haben ist dies für den Score der SCHUFA interessant. Relevant sind aktive Kredite und Kreditanfragen, die Sie in den letzten zwölf Monaten bei Unternehmen angefragt haben. Die SCHUFA speichert gegebenenfalls auch, wie lange Sie schon bei Ihrer Bank Kunde sind oder ob Sie über eine Kreditkarte verfügen. Längere Bindungen an eine Bank können als positiv bewertet werden. Hier spricht die SCHUFA gerne von einer Kredit- oder Finanzhistorie.

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