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Notarkosten beim Hauskauf

Damit müssen Sie rechnen

Wir zeigen Ihnen einfach und verständlich, welche Aufgaben ein Notar beim Immobilienkauf übernimmt und welche Kosten dafür anfallen.

Ein wichtiger Faktor bei den Kaufnebenkosten: die Gebühren für den Notar

Zu den drei Arten von Nebenkosten beim Hauskauf gehören neben der Grunderwerbssteuer und den möglichen Kosten für einen Makler, die Notar- und Grundbuchkosten. Diesen Kostenfaktor müssen Sie bei allen Immobilienkaufverträgen in Deutschland berücksichtigen, denn es ist gesetzlich geregelt, dass ein Notar den Kaufvertrag beurkunden muss. In diesem Artikel beantworten wir folgende Fragen für Sie:

  • Warum braucht man für den Immobilienerwerb einen Notar?
  • Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Hauskauf?
  • Welche Gebühren fallen normalerweise an?
  • Wie hoch können diese Gebühren sein und wie setzen sie sich zusammen?
  • Wie können Sie diese Gebühren individuell berechnen?
  • Wann müssen Sie den Kaufpreis samt Gebühren entrichten?

Warum überhaupt zum Notar?

Der Kauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks ist nichts Alltägliches. Zum einen dreht es sich hierbei meistens um höhere Summen, die teilweise auch die Millionen-Eurogrenze überschreiten. Zum anderen gehen mit dem Kauf von Eigentum bestimmte Rechte und Pflichten auf den Käufer über, die diesem auch bewusst sein müssen. Deshalb ist es laut §311b BGB zwingend vorgeschrieben, dass ein Notar die Beurkundung des Kaufvertrages vornimmt.

Achtung:

Ein Haus- oder Wohnungskauf ohne einen Notar ist in Deutschland grundsätzlich nicht möglich – und somit unwirksam!

Welche Aufgaben übernimmt ein Notar beim Hauskauf?

Die wichtigste Aufgabe des Notars ist, einen rechtssicheren Kaufvertrag zu erstellen, der den Käufer und den Verkäufer über alle Rechtsfolgen umfassend informiert. Zudem kümmert sich der Notar um die Abwicklung des komplexen Kaufprozesses beim Immobilienkauf, also zum Beispiel um die Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt oder die Meldung beim Finanzamt.

Die Aufgaben eines Notars im Einzelnen sind:

  • Informierung der Parteien zum Kaufprozess und zu den Rechtsfolgen des Kaufvertrags
  • Formulierung eines Kaufvertrags
  • Vorlesen des Kaufvertrags beim Notartermin
  • Unterzeichnung des Kaufvertrags im Beisein von Käufer und Verkäufer
  • Vormerken des Käufernamens im Grundbuch
  • Meldung des Kaufvertrags beim Finanzamt
  • Zahlungsaufforderung an den Käufer (ggf. Einrichten eines Notaranderkontos)
  • Beantragung der Umschreibung im Grundbuch sowie Prüfung des Eintrags beim Grundbuchamt

Notare sind unabhängige und vor allem unparteiische Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer. Deshalb übernehmen sie auch keine Beratung, ob der Kauf oder der Verkauf einer Immobilie wirtschaftlich vorteilhaft ist oder nicht.

Welche Notargebühren fallen an?

Beim Kauf einer Immobilie kommen unterschiedliche Notargebühren in Betracht. Obligatorisch ist die Gebühr für die Beurkundung des Kaufvertrages, für den Vollzug und die Betreuung des gesamten Geschäfts sowie die Grundbuchgebühren. Es können jedoch noch weitere Gebühren anfallen, wenn beispielsweise noch Wege- und Wohnrechte einzutragen oder Grundschulden des Verkäufers zu löschen sind. Ein weiterer Kostenfaktor entsteht mit der Einrichtung eines Notaranderkontos. Dieses ist dann notwendig, wenn im Kaufvertrag vereinbart wird, dass der Kaufpreis zunächst treuhänderisch an ein Konto des Notars fließen soll.

Tipp zur Wahl des Notars:

Die Höhe der Gebühren ist bei allen Notaren in Deutschland identisch. Daher ist bei der Auswahl nur die Qualität entscheidend. Deshalb: Erkundigen Sie sich vorab bei Freunden oder Verwandten, ob sie Ihnen ein Notariat empfehlen können. Weil der Immobilien-Käufer den Notar in der Regel zahlt, darf er ihn auch aussuchen.

Wie hoch sind nun die Notar- und Grundbuchkosten im Einzelfall?

Das entscheidende Kriterium für die genauen Notarkosten beim Kauf eines Hauses ist die im Notarvertrag festgelegte Höhe des Kaufpreises. Und hierbei hat der Notar keinen Spielraum, denn in Deutschland sind die Gebühren einheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) festgelegt.

Faustregel: ca. 1,5 % der Kaufsumme, wobei etwa 1 % für die reinen Notarkosten und 0,5 % für die mit der Transaktion zusammenhängenden Grundbuchkosten zu entrichten sind.

Die Kosten können zwar schwanken, pendeln sich aber je nach den in Anspruch genommenen Notarleistungen zwischen 1,2 und 1,9 % der Kaufsumme des Hauses ein.

Eine grobe Übersicht der Notar- und Grundbuchkosten*

Kaufpreis der Immobilie 200.000 € 300.000 € 500.000 €
Beurkundung 870 € 1.270 € 1.870 €
Vollzugsgebühr 218 € 318 € 468 €
Betreuungsgebühr 218 € 318 € 468 €
Unterschriftsbeglaubigung 218 € 318 € 468 €
Notargebühren netto 1.524 € 2.224 € 3.247 €
19 % MwSt. 290 € 423 € 622 €
Notargebühren Brutto 1.814 € 2.647 € 3.896 €
Grundbuchkosten 678 € 978 € 1.428 €
GESAMT 2.492 € 3.625 € 5.324 €

* Berechnung ohne Grundschuldeintragung, ohne Einrichtung eines Notaranderkontos und ohne Rangbestätigung; Beträge gerundet und ohne Gewähr

Wann muss der Kaufpreis bezahlt werden?

Erst wenn der Kaufvertrag zusammen mit dem Notar unterschrieben ist, wird der Immobilienkauf rechtsverbindlich. Im Anschluss daran erhalten Sie den Notarvertrag samt Kostennote des Notars. Kurz darauf erhält der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt. Beide Rechnungen müssen direkt bezahlt werden. Den Kaufpreis für das Grundstück, das Haus oder die Eigentumswohnung sollten Sie jedoch erst dann begleichen, wenn Sie der Notar dazu auffordert. Erst dann sind Sie rechtlich abgesichert und alle Fälligkeitsvoraussetzungen sind erfüllt.