Sie haben ein Vermögen aufgebaut und möchten es für Ihre Liebsten sichern? Die Allianz VermögensPolice bietet Ihnen eine flexible, attraktive Vorsorge – und die Möglichkeit, eine Schenkung oder Vererbung steuerlich sinnvoll zu gestalten.
Allianz VermögensPolice
Ihre Kapitalanlage mit Überschussbeteiligung
Bei der Allianz VermögensPolice investieren Sie in eine Versicherung, deren Leistung im Falle Ihres Todes an eine Person Ihrer Wahl ausgezahlt wird. So profitieren Sie von attraktiven Renditechancen und können die Übertragung Ihres Vermögens durch Schenkung oder Vererbung sicherstellen, ohne es vorzeitig aus der Hand zu geben.
Häufige Fragen zur Allianz VermögensPolice
- Was ist die Allianz VermögensPolice?
- Muss eine Entnahme versteuert werden?
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Woran bemisst sich die Schenkungssteuer, wenn ich die Allianz VermögensPolice zu Lebzeiten übertrage?
Bewertungsmaßstab für die Berechnung der Schenkungssteuer ist in der Regel der Rückkaufswert der übertragenen Versicherung zum Zeitpunkt der Übertragung. Der Steuersatz für Schenkungen liegt je nach Steuerklasse, Verwandtschaftsgrad und Höhe der Schenkung zwischen 7 % und 50 %. Schenkungssteuer fällt nur an, wenn der Schenkungsbetrag über den persönlichen Freibeträgen für Schenkungen liegt. Die Freibeträge bei Schenkungen sind die gleichen wie bei Vererbung, siehe Antwort zur folgenden Frage: „Müssen meine Erben die Todesfallleistung versteuern?” Die Freibeträge für Schenkungen können jedoch alle zehn Jahre aufs Neue ausgeschöpft werden.*
- Müssen meine Erben die Todesfallleistung versteuern?
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* Diese Angaben können eine steuerliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
Produktgeber: Allianz Lebensversicherungs-AG.