Offenlegung

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Offenlegungsbericht

Der Offenlegungsbericht dient zur Erfüllung der Offenlegungspflichten der Bank im Sinne des achten Teils der CRR (Capital Requirements Regulation - Kapitaladäquanzverordnung). Der Bericht wird mindestens jährlich nach Ende eines jeden Geschäftsjahres im Anschluss an die Feststellung des Jahresabschlusses zeitnah erstellt.



Information zum Notfallplan gemäß Benchmark-Verordnung

Die Santander Consumer Bank AG unterliegt als beaufsichtigtes Unternehmen der Benchmark-Verordnung (BMR - Verordnung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert verwendet werden). Gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 und 2 BMR müssen beaufsichtigte Unternehmen, die Referenzwerte verwenden, robuste schriftliche Pläne aufstellen und pflegen, in denen sie Maßnahmen darlegen, die sie ergreifen würden, wenn ein Referenzwert sich wesentlich ändert oder nicht mehr bereitgestellt wird und ihre Kunden darüber informieren.

Information über die Befreiung der Besicherungspflicht für gruppeninterne Geschäfte unter der European Market Infrastructure Regulation (EMIR)

Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und die CNMV (Comisión Nacional del Mercado de Valores) haben den Antrag der Santander Consumer Bank AG zur Befreiung der Besicherungspflicht zwischen ihr und der Konzernmuttergesellschaft Banco Santander S.A. positiv beschieden.


Bestätigungsschreiben nach § 2 Abs. 1 Nr. 18b AnIV (Geeignetes Kreditinstitut)

Aufgrund des § 2 Absatz 1 Nr. 18b der Anlageverordnung (AnlV) dürfen Versicherungen das gebundene Vermögen bei einem Kreditinstitut nur dann anlegen, wenn es bestätigt, dass es die an seinem Sitz geltenden Vorschriften über das Eigenkapital und die Liquidität nach dem Kreditwesengesetz einhält.


Grundsatzerklärung

Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz, auch als Lieferkettengesetz bekannt, werden die unternehmerischen Pflichten zur Beachtung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in ihren Lieferketten hervorgehoben. Bezug darauf nimmt die anliegende Grundsatzerklärung der Santander Consumer Bank AG.


Santander Group Green, Social & Sustainability Funding Global Framework

Banco Santander hat nachstehendes Rahmenwerk für die Emission von Finanzinstrumenten mit grünen, sozialen oder nachhaltigem Label veröffentlicht (Santander Group Green, Social & Sustainability Funding Global Framework).