Hier finden Sie alle Dokumente zum Datenschutz für Santander Leasing.
Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Schadenkatalog zu Mazda Finance.
Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Schadenkatalog zu Volvo Car Financial Services.
Hier finden Sie alle aktuell verfügbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Schadenkatalog zu Santander Consumer Leasing.
Die Santander Consumer Leasing GmbH ist juristischer Eigentümer des Fahrzeugs.
Der Leasingnehmer ist der Halter des Fahrzeugs.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II wird bei der Santander Consumer Bank
verwahrt.
Der Leasingnehmer muss seinen Hauptwohnsitz innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland haben und darf ihn nicht ins Ausland verlegen.
Santander Consumer Leasing GmbH
DE14 3702 0600 6940 0011 15
SCFBDE33XXX
Verwendungszweck: Leasingvertragsnummer
Sofern kein Versicherungsservice im Rahmen eines Service abgeschlossen wurde, ist der Leasingnehmer verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme sowie eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von höchstens 1.000 € abzuschließen.
Es kann viele Gründe geben, warum ein Leasingvertrag abgelehnt wurde. Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen an Ihren Händler.
Es stehen zwei verschiedene Leasingarten zur Verfügung: Kilometer- und Restwertverträge. Zudem besteht bei jeder Vertragasart die Option zusätzliche Services dazu zu buchen.
Kilometerleasing
Beim Kilometerleasing wird vorab festgelegt, wie viele Kilometer pro Jahr gefahren werden dürfen.
Restwertleasing
Beim Restwertleasing wird geschätzt, wie viel das Fahrzeug am Ende der Laufzeit noch wert ist.
Für eine Adressänderung füllen Sie bitte unser Formular zur Adressänderung aus und senden es uns zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises bzw. bei gewerblichen Kunden mit einer Kopie des Handelsregisterauszugs per E-Mail an vertragsanpassung@santander-leasing.de.
Bitte füllen Sie für eine Bankverbindungsänderung unser SEPA-Lastschriftmandat aus und senden uns dieses, mit einer Kopie vom Personalausweises, per E-Mail an vertragsanpassung@santander-leasing.de.
Bitte füllen Sie für eine Namensänderung unser Formular aus und senden uns dieses per E-Mail an vertragsanpassung@santander-leasing.de , mit einer Kopie Ihres Personalausweises mit neuem Namen und einer Kopie des Stammbuches/Heiratsurkunde/Scheidungsurteil
Sie können die Zulassungsbescheinigung Teil II gerne per E-Mail unter administration@santander-leasing.de anfordern.Bitte teilen Sie uns dabei den Grund für den Versand sowie das zuständige Straßenverkehrsamt mit. Der Brief bleibt 14 Tage bei der Zulassungsstelle liegen und wird anschließend ohne Bearbeitung an uns zurückgesandt. Die einmaligen Bearbeitungs- und Portokosten werden vom Kunden getragen.
Bitte fordern Sie die Unterlagen über administration@santander-leasing.de an, gerne senden wir diese per Post erneut an Sie raus.
Die Bruttolistenpreisbestätigung muss über das Autohaus (den einreichenden Händler) angefragt werden.
Dieser handelt im Auftrag des Fahrzeugherstellers und ist berechtigt, die benötigte Bestätigung auszustellen.
Bitte beachten Sie:
Einige Finanzbehörden und Prüfstellen akzeptieren keine Bestätigungen von Leasinggesellschaften mehr. Sie verlangen, dass die Preisangabe direkt vom Autohaus erfolgt.
Bei Leasingverträgen mit gleichbleibenden monatlichen Raten wird kein separater Kontoauszug erstellt, da sich der Zahlbetrag während der gesamten Laufzeit nicht verändert. Alle relevanten Vertrags- und Zahlungsinformationen finden Sie in Ihrem Leasingvertrag sowie auf Ihrer Leasingbestätigung.
Alternativ können Sie alle bereits gezahlten Zahlungen bei Ihrer Hausbank erfragen.
Ein Tilgungsplan steht für ein Leasing nicht zur Verfügung. Bitte benutzen Sie dafür ihr Leasing-Bestätigung/Dauermietrechnung.
Das Einsatzgebiet des Fahrzeugs ist auf das Festland der EU einschließlich Großbritannien und Irland beschränkt. Einsätze außerhalb dieses Gebiets, die länger als 30 Tage dauern, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leasinggebers. Für einen Aufenthalt von weniger als 30 Tagen ist weder eine Information noch eine Zustimmung des Leasinggebers erforderlich.
Der Leasingnehmer darf das Fahrzeug ohne schriftliche Zustimmung des Leasinggebers weder verkaufen, verpfänden, verschenken, vermieten oder verleihen noch zur Sicherung übereignen.
Tesla-App: Bitte wenden Sie sich da direkt an Tesla.
DKV APP (Tankkarte): Bitte wenden Sie sich an die DKV unter 0800 3583583
Drivers Inside App: Bitte wenden Sie sich an Holman unter 0711 66760
Zur Nutzung berechtigt sind alle Verwandten ersten Grades und im selben Haushalt lebende Personen (z. B. Eltern, Partner oder Kinder).
Möchten weitere Personen das Fahrzeug nutzen, ist dies vorab mit dem Leasinggeber abzustimmen. In diesem Fall ist eine Drittnutzervereinbarung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an: vertragsanpassung@santander-leasing.de
Ja, beim Kilometerleasing gibt es eine vertraglich festgelegte Kilometerbegrenzung pro Jahr. Das Überschreiten der Gesamtfahrleistung kann zu zusätzlichen Kosten führen.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Händler ab einer Über-/Unterschreitung von 20%, um hohe Kosten zum Vertragsende zu vermeiden. Ihr Ansprechpartner beim Autohaus wird sich dann mit uns in Verbindung setzen, damit Ihr Leasingvertrag angepasst werden kann.
Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Ansprechpartner beim Autohaus, das den Antrag eingereicht hat. Er wird sich mit uns in Verbindung setzen, eine Vertragsanpassung anfragen und Ihnen ein entsprechendes Angebot zukommen lassen.
Der Leasingnehmer trägt die Wartungs- und Instandsetzungskosten, wenn und soweit nicht etwas anderes, mit abgeschlossenen Services, vereinbart ist.
Eine vorzeitige ordentliche Kündigung des Leasingvertrags ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Sollte jedoch ein wichtiger Grund für eine vorzeitige Vertragsbeendigung vorliegen, wird empfohlen, sich an den zuständigen Ansprechpartner im Autohaus zu wenden. Dieser kann den Fall mit dem Leasinggeber abstimmen und mögliche Optionen zur Vertragsauflösung oder Alternativen prüfen.
Ja, eine Folierung mit Firmenlogos ist grundsätzlich erlaubt – unter der Voraussetzung, dass die Folie vor Rückgabe des Fahrzeugs vollständig und rückstandslos entfernt wird.
Bitte beachten Sie:
Der Leasingnehmer haftet für alle Schäden, die durch die Folierung oder deren Entfernung entstehen.
Sollte es bei der Rückgabe zu Lackschäden, Kleberückständen oder sonstigen Beeinträchtigungen kommen, werden diese im Rücknahmegutachten als Minderwert bewertet und entsprechend berechnet.
Bitte unterrichten Sie uns umgehend und halten Sie Ihre Versicherungsdaten und ggf. die Versicherungsdaten des Unfallgegners bereit. Nutzen Sie gerne unser Schadensformular und senden uns dieses per E-Mail an schaden@santander-leasing.de.
Sobald uns die Schadennummer sowie die regulierende Versicherung mitgeteilt wurden, erstellen wir eine Entschädigungsfreigabe und senden diese direkt an die Versicherung
Reparaturen am Leasingfahrzeug sind grundsätzlich in einem vom Leasinggeber, Hersteller oder Importeur anerkannten Fachbetrieb durchzuführen.In Notfällen – wenn ein solcher Betrieb nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen erreichbar ist – darf die Reparatur auch in einer anderen Werkstatt erfolgen, sofern:
Liegt laut Gutachten ein wirtschaftlicher Totalschaden vor (d. h. die Reparaturkosten übersteigen 60 % des Wiederbeschaffungswertes), bitten wir um umgehende Übersendung des Gutachtens per E-Mail an: schaden@santander-leasing.de.
Nach Eingang des Gutachtens wird der Leasingvertrag zum nächstmöglichen Termin gekündigt.
Bitte melden Sie den Diebstahl umgehend der Polizei und informieren Sie uns anschließend sofort. Senden Sie uns dazu die Diebstahlsanzeige der Polizei per E-Mail an schaden@santander-leasing.de in Kopie zu. Nach Eingang der Anzeige wird der Leasingvertrag durch uns gekündigt.
Die Entschädigungsleistung für merkantile Wertminderungen muss in jedem Fall an den Leasinggeber gezahlt werden.
Das Fahrzeug ist am Tag der Beendigung des Leasingvertrags zurückzugeben.
Ein Erwerb des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer nach Vertragsende ist ausgeschlossen, es sei denn, der Leasinggeber übt das vertraglich vereinbarte Andienungsrecht bei Restwertverträgen mit gewerblichen Kunden aus.
Ein Andienungsrecht (bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung mit gewerblichen Kunden) ist das Recht des Leasinggebers, den Leasingnehmer zum Vertragsende zu verpflichten, das Leasingfahrzeug zum kalkulierten Restwert zu erwerben.
Das Fahrzeug muss sich in einem dem Alter und der Laufleistung entsprechenden Erhaltungszustand befinden, frei von Schäden sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Als Orientierung dient unser Schadenkatalog transparente Fahrzeugbewertung.
Am Tag der Beendigung des Leasingvertrags ist das Fahrzeug vom Leasingnehmer in gereinigtem Zustand, mit allen Fahrzeugschlüsseln, der bei Auslieferung montierten Bereifung sowie sämtlichen überlassenen Unterlagen zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko und muss unverzüglich erfolgen – entweder direkt an den Leasinggeber, an einen von diesem benannten Dritten oder an das ausliefernde Autohaus (Händler), je nach Vorgabe des Leasinggebers.
Bei einem Verbrennungsfahrzeug muss die Füllmenge vom Tank noch mindestens 10 Liter betragen, bei einem Elekrofahrzeug, muss der Ladezustand noch mindestens 30% betragen.
Ein Gutachten wird erstellt, um den genauen Zustand des Fahrzeugs zu bewerten, insbesondere bei Schäden oder Abweichungen von der vertraglichen Vereinbarung. Ein Gutachter sorgt für eine neutrale Beurteilung und wird meist beauftragt, wenn keine Einigung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer zu erzielen ist.
Die Vergütung für nicht gefahrene Kilometer (Minderkilometer) ist im Leasingvertrag begrenzt. Bei der Abrechnung werden nur Minderkilometer bis zur vertraglich vereinbarten Grenze berücksichtigt – in der Regel sind das maximal 10.000 km. Alles, was darüber hinausgeht, wird nicht vergütet.
Die Kosten vom Gutachter sind immer vom Leasingnehmer zu tragen.
Ja, wenn die Wartung oder die Hauptuntersuchung noch im laufenden Monat fällig ist, muss diese durchgeführt werden.
Sonderausstattung müssen vor Abgabe des Leasingfahrzeuges entfernt werden und können nicht durch uns erstattet werden. Eine Wertsteigerung des Leasingobjektes erfolgt nicht.
Eine Gutschrift für Reifen, die nicht im Leasingumfang inbegriffen sind, ist nicht möglich. Ein zusätzlicher Reifensatz muss vom Leasingnehmer selbst veräußert werden. Sollten die Reifen bereits an uns übergeben worden sein, ist eine Rücksendung nicht mehr möglich.