Ja, eine Folierung mit Firmenlogos ist grundsätzlich erlaubt – unter der Voraussetzung, dass die Folie vor Rückgabe des Fahrzeugs vollständig und rückstandslos entfernt wird.
Bitte beachten Sie:
Der Leasingnehmer haftet für alle Schäden, die durch die Folierung oder deren Entfernung entstehen.
Sollte es bei der Rückgabe zu Lackschäden, Kleberückständen oder sonstigen Beeinträchtigungen kommen, werden diese im Rücknahmegutachten als Minderwert bewertet und entsprechend berechnet.