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Neue EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Instant Payment Regulation

Instant Payment Regulation: Neue EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung

Mit der EU-Verordnung Nr. 2024/886 zur Echtzeitüberweisung hat die Europäische Union neue Regeln für Echtzeitüberweisungen beschlossen. Diese gelten ab dem 09. Oktober 2025 und müssen von allen Banken in Europa umgesetzt werden. Ziel der Verordnung ist es, Überweisungen schneller, sicherer und einfacher zu machen. Sie profitieren also in Kürze von einem noch schnelleren, sichereren und bequemeren Zahlungsverkehr.

Die wichtigsten Änderungen für Sie im Überblick:​

  • Echtzeitüberweisungen:​
    Alle Zahlungsdienstleister, die reguläre SEPA-Überweisungen anbieten, müssen auch Echtzeitüberweisungen ermöglichen – sowohl für den Empfang als auch für das Senden von Zahlungen.​
    Echtzeitüberweisungen müssen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr verfügbar sein – auch an Wochenenden und Feiertagen.​
  • Mehr Sicherheit:
    Durch die Empfängerüberprüfung bei SEPA-Überweisungen und den Abgleich zwischen Kontoinhaber und dazugehöriger IBAN.
  • Mehr Kontrolle:
    Sie können selbst entscheiden, wie hoch Ihr persönliches Tageslimit für Überweisungen sein soll. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier. ​
  • Keine Zusatzkosten:
    Echtzeitüberweisungen dürfen nicht teurer sein als herkömmliche Standardüberweisungen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen zur Empfängerüberprüfung

  • Für eine Überweisung geben Sie immer den Namen des Zahlungsempfängers und dessen IBAN an. Diese Angaben werden bei der Empfängerüberprüfung mit den Daten des Zielkontos abge­glichen. Das Ergebnis wird Ihnen angezeigt. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie die Überweisung freigeben möchten.

    Weitere Informationen zur Empfängerüberprüfung finden Sie beim Bankenverband deutscher Banken e.V. (Öffnet in neuem Tab).

  • Der Gesetzgeber möchte Überweisungen an falsche Personen vermeiden – sei es aufgrund von Fehleingaben oder Betrug. Dazu sollen mithilfe der Empfängerüberprüfung Fehler in Bezug auf den Zahlungsempfänger erkannt werden können.

  • Die Empfängerüberprüfung gibt es bei SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen im Online-Banking​ zwischen Zahlungskonten ab 9. Oktober 2025 zwischen den Euroländern der Europäischen Union und ab 9. Juli 2027 innerhalb der gesamten Europäischen Union. Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen.

    • IBAN stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers überein (grün).​
    • IBAN stimmt mit Namen des Zahlungsempfängers nahezu überein (zusätzlich wird der richtige Name genannt) (gelb).​
    • IBAN stimmt nicht mit Namen des Zahlungsempfängers überein (rot).

  • Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Überweisung freigeben möchten. Wenn Sie dies tun, kann das Geld an eine falsche Person gehen.​

  • Die Empfängerüberprüfung kann mitunter aufgrund technischer Probleme nicht durchgeführt werden, die nach gewisser Zeit gelöst werden. Versuchen Sie den Vorgang später erneut.​

    Es gibt auch Fälle, bei denen die Empfängerüberprüfung nicht möglich ist, beispielsweise wenn das Zielkonto kein Zahlungskonto ist oder wenn die Bank des Zahlungsempfängers diese Überprüfung nicht unterstützt oder außerhalb der Europäischen Union ansässig ist (siehe „In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?“).

  • Die Empfängerüberprüfung bei einem Dauerauftrag oder einer Terminüberweisung erfolgt nur bei der Erstellung oder Änderung. Bei der Ausführung zum festgelegten Termin erfolgt keine erneute Empfängerüberprüfung.

Echtzeit-Überweisungen

Mit der Echtzeit-Überweisung ist das Geld in Sekundenschnelle auf dem Konto des Empfängers – und das für Sie ganz kostenlos!

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