Häufig gestellte Fragen zum BGH-Urteil
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Worum geht es im BGH-Urteil? Warum benötigen Sie meine Zustimmung?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil entschieden, dass ein bei Banken und Sparkassen bisher übliches Verfahren zur Änderung von Vertragsbestandteilen und Entgelten nicht mehr angewendet werden kann. Dieses Verfahren war über Jahre hinweg in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken verankert.
Banken oder Sparkassen haben auf Grund dieser Regelung ihren Kund:innen Änderungen von Geschäftsbedingungen und Entgelten regelmäßig schriftlich mitgeteilt und diese hatten die Möglichkeit, innerhalb von zwei Monaten den Änderungen zu widersprechen. Eine Änderung wurde gültig, wenn ihr nicht widersprochen wurde („AGB-Änderungsmechanismus“).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nunmehr am 27.04.2021 in dem Verfahren XI ZR 26/20 entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus nicht wirksam ist. Auch wir benötigen daher jetzt von Ihnen eine aktive Zustimmung für die bislang über den AGB-Änderungsmechanismus eingeführten Änderungen.
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Gilt das BGH-Urteil denn auch für Santander?
Das Urteil erging gegen die Postbank. Das bedeutet, dass das Urteil nur die Postbank direkt bindet. Da sich allerdings die Klauseln zum AGB-Änderungsmechanismus in den Geschäftsbedingungen der Banken und Sparkassen zumindest stark ähnelten, gehen wir davon aus, dass auch wir von dem Urteil betroffen sind.
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Wie stimme ich zu?
Wenn Sie über einen Online Banking Zugang verfügen, haben wir Sie dort seit Ende November die Möglichkeit, uns Ihre Zustimmung zu erteilen. Beim Zugang zum Online Banking erhalten Sie eine Mitteilung („PopUp“). Sie können in einem ersten Schritt die dort abrufbaren Informationen (Anschreiben und Vertragsbedingungen samt Preis-/Leistungsverzeichnis) downloaden und dann in einem zweiten Schritt auf „Zustimmen“ klicken. Sollten Sie einen Online Banking Zugang haben, können Sie idealerweise dort zustimmen.
Kund:innen, die wir auf diese Art und Weise für eine Zustimmung nicht erreichen können, werden wir im Januar 2022 per Brief kontaktieren. Es gibt dann mehrere einfache Möglichkeiten der Zustimmung, über welche wir im Brief informieren.
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Bis wann sollte ich zugestimmt haben?
Wir freuen uns, wenn Sie zeitnah zustimmen. Denn nur mit Ihnen gemeinsam können wir eine vertragliche Basis schaffen, die für Sie und uns rechtssicher ist. Wir nennen in der jeweiligen Kommunikation Ihnen gegenüber den Zeitpunkt, ab dem die mit Ihrer Zustimmung vereinbarten Entgelte und Bedingungen wirksam werden. Dieses ist regelmäßig der 1. April 2022.
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Was passiert bei meiner Zustimmung? Werden damit höhere Entgelte eingeführt?
Wichtig ist uns der Hinweis, dass die Bedingungen und Entgelte, um die wir Sie um Zustimmung bitten, für Sie nicht neu sind. Wir vereinbaren die Preise, die wir Ihnen bereits vor dem Urteil des BGH berechnet haben.
Beachten Sie zudem auch: Die Entscheidung des BGH betrifft nur das gewählte Verfahren zur Vertragsanpassung. Sie sagt nichts aus über die Vertragsinhalte und die Angemessenheit der Leistungen und Gegenleistungen sowie Preise.
Zudem vereinbaren wir mit Ihrer Zustimmung unsere aktuellen Vertragsbedingungen.
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Wieso wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisiert?
Insbesondere der in den Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken Banken-AGB enthaltene Änderungsmechanismus und entsprechende Regelungen in den Sonderbedingungen mussten überarbeitet werden.
Durch diese Änderung benötigen wir in Zukunft die aktive Zustimmung von Ihnen, wenn Hauptleistungen oder Entgelte verändert werden. Hiervon können wir insbesondere nur dann abweichen, wenn Anpassungen durch Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung oder z.B. auch aufsichtsrechtliche Vorgaben notwendig werden.
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Werden Sie ab sofort bei AGB-Änderungen und Preisänderungen immer die aktive Zustimmung der Kunden einholen?
Da das bisherige Verfahren zur Einholung der Zustimmung infolge des BGH-Urteils so nicht mehr möglich ist, werden wir in Zukunft in den meisten Fällen Ihre aktive Zustimmung benötigen. Etwas anderes kann nur dann gelten, wenn Anpassungen infolge einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung notwendig werden oder auf Grund einer behördlichen bzw. aufsichtsrechtlichen Vorgabe erfolgen.
Wir setzen alles daran, Ihnen die aktiven Zustimmungen ohne großen Aufwand für Sie zu ermöglichen. Wir werden hierzu insbesondere das Online Banking nutzen. Wenn Sie noch keinen Zugang besitzen, können Sie diesen z.B. über Ihre/n Kundenberater/in beantragen. So vermeiden Sie Briefwechsel und kommunizieren mit uns einfach und nachhaltig.
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Warum ist mein Produkt nicht im Preis- und Leistungsverzeichnis der Broschüre aufgelistet?
In der Ihnen zur Verfügung gestellten Broschüre sowie dem darin enthaltenen Preis- und Leistungsverzeichnis finden Sie alle Produkte, die sich im aktiven Verkauf befinden.
Anbei finden Sie eine Auflistung der Bestandsprodukte und der Gebühren, die im Zusammenhang mit dem BGH Urteil häufig nachgefragt werden. Im Übrigen gelten die im Preis- und Leistungsverzeichnis genannten Gebühren.