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Häufig gestellte Fragen zur CleverCard

Kündigung der Maestro CleverCard zum 15.12.2023

  • Sie haben eine Maestro CleverCard, die auf Grund der Einstellung des Maestro Bezahlverfahrens vom Markt genommen wird. Daher mussten wir Ihre bisherige Maestro CleverCard kündigen.

  • Wie Sie aus der Presse eventuell bereits vernommen haben, wird das Maestro Bezahlverfahren in der nahen Zukunft nicht mehr genutzt werden können. Aus diesem Grunde haben wir die Kündigung ausgesprochen. Wenn Sie mit dem Produkt zufrieden waren, dann können Sie als Alternative eines unserer anderen Santander Visa Kreditkarten beantragen.

    Ihre derzeitige Maestro CleverCard können Sie leider seit dem 15.12.2023 nicht weiterverwenden.

  • Ein eventuelles Guthaben wird nach Ablauf der Kündigungsfrist zeitnah überwiesen. Bitte stellen Sie sicher, dass uns eine gültige Bankverbindung vorliegt. Ihre aktuelle Bankverbindung können Sie uns über dieses Formular(0.4 MB, PDF) mitteilen.

  • Diesen können Sie noch bis zum im Schreiben genannten Datum ausgleichen. Andernfalls wird der offene Sollsaldo mit der letzten Monatsabrechnung eingezogen. Sollte Ihnen der komplette Ausgleich des Sollsaldos in einer Summe nicht möglich sein, rufen Sie uns einfach unter folgender Servicenummer an: 02161 9060 - 533.

  • Nein, etwaige laufende Kreditverträge bei der Santander sind nicht davon betroffen.

Allgemeines

  • Aufgrund der Abschaffung der Maestro-Funktion, ist die CleverCard seit dem 01.04.2023 nicht mehr in unseren Filialen erhältlich.

    Als Alternative bieten wir Ihnen unsere Kreditkartenfamilie, die Santander BestCards, an.

  • Ihre Adresse ändern Sie in den persönlichen Einstellungen von MySantander Online Banking und in der Mobile Banking App direkt und bequem selbst. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Seite „Adresse ändern“.

  • Eine Änderung der Bankverbindung kann ausschließlich in Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

    Gerne können Sie uns das Formular auch per Email zusenden. Bitte beachten Sie, dass wir zur Legitimation zwingend Ihre Unterschrift benötigen.

  • Nein. Es kann nur die Bankverbindung vom Vertragsinhaber hinterlegt werden.

  • Eine Änderung des Namens kann ausschließlich in Schriftform erfolgen. Ein Änderungsformular finden Sie hier.

    Nachfolgende Unterlagen benötigen wir, um die Änderung durchführen zu können:

    • Einen Nachweis über die Änderung des Namens (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
    • Eine Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) mit dem geändertem Namen
    • Ihre alte und neue Unterschrif

  • Eine Vollmachtserteilung ist möglich, muss allerdings in Schriftform erfolgen. Gern senden wir Ihnen hierzu einen entsprechenden Vordruck zu.

    Eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) von Ihnen sowie des Bevollmächtigten ist ebenfalls erforderlich.

    • Kontoauszüge erfragen
    • den Versand einer neuen Karte beauftragen
    • die Karte bei Verlust oder Diebstahl sperren
    • Zweitschriften von Kontoauszügen anfordern
    • Reklamationen zu Geschäftsvorfällen einreichen
    • Beauftragung von Überweisungen zu Gunsten des hinterlegten Referenzkonto

  • Die entsprechende Erledigtmeldung an die Schufa wird von uns nach Schließung des Kontos vorgenommen. Bitte beachten Sie, dass der Schufaeintrag mit unserem Erledigungsvermerk anschließend noch drei Jahre in der Schufaauskunft sichtbar ist.

  • Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch oder schriftlich, gerne auch per Mail. Wir werden Ihnen schnellstmöglich die gewünschten Kopien auf dem Postwege zukommen lassen. Bitte beachten Sie hierzu unser aktuelles Preisverzeichnis.

  • Eine Werbesperre ist jederzeit möglich.

    Sie können Ihre Anfrage telefonisch, per Brief oder per E-Mail an uns richten.

Kontoführung

  • Ihren Verfügungsrahmen können Sie den Kontoauszügen entnehmen, welche wir Ihnen monatlich zur Verfügung stellen. Bitte beachten Sie hierbei, dass zum jeweiligen Abrechnungsdatum noch Zinsen , Gebühren- oder ggf. Versicherungsgebühren anfallen können, welche den Verfügungsrahmen entsprechend reduzieren. Selbstverständlich können Sie den verfügungsrahmen auch telefonisch bei uns erfragen.

  • Den offenstehenden Saldo zum Abrechnungszeitpunkt können Sie den Kontoauszügen entnehmen, welche wir Ihnen monatlich zur Verfügung stellen.

    Bitte beachten Sie hierbei, dass es sich bei Beträge mit dem Vorzeichen "–" um Belastungen handelt und Beträge ohne Vorzeichen, Gutschriften sind.

    Sofern Sie eine taggenaue Auskunft hierüber wünschen, setzen Sie sich bitte telefonisch mit unserem Service-Team in Verbindung.

  • Eine Neubestellung ist leider nicht mehr möglich, da die Maestro CleverCard eingestellt wurde.

  • Bitte informieren Sie uns hierzu umgehend telefonisch, damit wir Ihr Kartenkonto unverzüglich für weitere Verfügungen sperren können. Im Anschluß werden wir das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

  • Eine Verlegung der Ratenfälligkeit ist möglich. Als Einzugstermin bieten wir den 1. oder 15. des Monats an. Mit einer Verlegung der Fälligkeit fallen einmalig Gebühren in Höhe von 40 € an, welche Ihrem Kartenkonto belastet werden.

    Bitte richten Sie Ihre Anfrage telefonisch, per Brief oder per E-Mail an uns.

Vertragsmodalitäten

  • Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate können Sie individuell wählen, darf jedoch den Mindestbetrag von 2,5 % vom jeweils ausstehenden Saldo, mindestens 25 € nicht unterschreiten. Die Rate ist jederzeit (kostenlos) änderbar.

  • Sonderzahlungen sind jederzeit ohne vorherige Ankündigung möglich.

    Überweisen Sie hierfür einfach den Wunschbetrag auf Ihre IBAN. Die IBAN hierzu finden Sie auf Ihrer Karte. Der Verwendungszweck kann bei der Überweisung frei gewählt werden.

    Die Gutschrift können Sie Ihrem nächsten Kontoauszug entnehmen.

  • Der effektive Jahreszins beträgt bis 2.000 € 8,98 % und ab 2.000,01 € 12,98 %.

  • Eine Umschreibung ist nicht möglich.

    Die vollständige Haftung bleibt bis zum Vertragsende ausschließlich beim Vertragsunterzeichner.

  • Die Kündigung der Ratenschutzversicherung ist in Textform und unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Schluss der Versicherungsperiode möglich.

  • Bitte lassen Sie uns Unterlagen zukommen, die Ihre Arbeitsunfähigkeit/ Arbeitslosigkeit oder den Todesfall des Karteninhabers belegen. Wir leiten die Unterlagen zwecks Prüfung einer Eintrittspflicht an den Versicherer für Sie weiter.