Die Vermögenspolice ist eine attraktive Anlageform, bei der Sie einmalig einen Betrag investieren. Je nach gewähltem Konzept können Sie dabei von sicherheits- bis chancenorientiert investieren. Die spätere Auszahlung erfolgt entweder in Form von Rentenzahlungen, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem. Die Rentenzahlungen erfolgen dabei ein Leben lang - unabhängig davon, wie alt Sie werden. Und auch dann noch, wenn das Vermögen aufgbraucht ist.
Erträge aus den ERGO Vermögenspolicen müssen Sie in der Ansparphase nicht versteuern.
Für die Auszahlung gilt:
Bei Rentenzahlung: Nur ein geringer Anteil der Rente wird besteuert, der sogenannte Ertragsanteil. Dessen Höhe hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Wenn die Rentenzahlung z. B. mit 67 Jahren beginnt, sind es nur 17 % der Rente. Sind Sie älter, ist der zu versteuernde Anteil sogar noch geringer. Darauf zahlen Sie Ihren persönlichen Steuersatz. Dieser ist im Rentenalter normalerweise deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.
Bei Kapitalauszahlung: Die Hälfte des Ertrags aus der ERGO Vermögenspolice ist steuerfrei. Die andere Hälfte versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Vorausgesetzt, die Auszahlung erfolgt ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und die Ansparzeit betrug mindestens 12 Jahre. Sonst muss der Ertrag mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden."
Bei der ERGO Vermögenspolice Index beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre, maximal aber bis zu Endalter von 85. Im Anschluss erfolgt die Rentenzahlung, eine enmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem.
Bei der Vermögenspolice Balance beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 2 Jahre, maximal aber bis zu Endalter von 85. Im Anschluss erfolgt die Rentenzahlung, eine enmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem.
Während der gesamten Vertragslaufzeit haben Sie die Möglichkeit, vier mal im Jahr kostenfrei Entnahmen aus Ihrem Vertrag zu tätigen. Folgende Eckpunkte sind hierbei zu beachten:
Während der gesamten Ansparphase haben Sie die Möglichkeit, flexibel Zuzahlungen zu tätigen. Folgende Eckpunkte sind hierbei zu beachten:
Die ERGO Vermögenspolice Index kombiniert intelligente Renditechancen mit größtmöglicher Sicherheit für Ihre Kapitalanlage.
Die ERGO Vermögenspolice Index bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihren Überschussanteilen von der Entwicklung auf den Kapitalmärkten zu profitieren. Durch Indexbeteiligung, z. B. am renommierten MSCI-World Index (EUR), bietet die Vermögenspolice Index attraktive Renditechancen. Alternativ ist auch die Gutschrift der Überschüsse als sichere Verzinsung ganz oder teilweise möglich.
Ihr Vertragsguthaben als klassische Anlage ist im ERGO Sicherungsvermögen sicher investiert und vor Verlusten geschützt.
Die ERGO Vermögenspolice kombiniert in der Kapitalanlage eine hohe Sicherheit und gute Renditechancen.
Sie profitieren von der Sicherheit einer klassischen Anlage mit Beitragsgarantie und nutzen zugleich die Renditechancen an den Kapitalmärkten – mit einer individuellen Auswahl aus über 70 Fonds namhafter Anbieter. Die gewählten Fonds können Sie bis zu 12-mal im Jahr kostenlos wechseln. Das gilt sowohl für die Anlage Ihrer zukünftigen Beiträge als auch für das bestehende Fondsguthaben.
Und wenn sich Ihre Präferenzen ändern, können Sie Ihre Anlage einfach anpassen – jederzeit und kostenlos.
Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG zahlt das Sterbegeld innerhalb kurzer Zeit nach dem Todesfall an die Angehörigen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, meist in wenigen Tagen. Denn im Todesfall müssen die Hinterbliebenen die Rechnungen sofort bezahlen. Gut, wenn dann genug auf dem Konto ist.
Eine Besonderheit gilt bei der Premium-Variante. Dabei gibt es die Möglichkeit, das Sterbegeld vor dem Tod der versicherten Person zu erhalten: mit der vorgezogenen Leistung bei schwerer Krankheit. Das bedeutet: Wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden, können Sie sich das Sterbegeld sofort auszahlen lassen. Dann können Sie sich letzte Wünsche erfüllen. Und so Ihren Abschied ein wenig angenehmer gestalten.
Das kommt darauf an. Wird das Sterbegeld auf Basis einer betrieblichen Vereinbarung oder der Beamtenversorgung ausgezahlt, muss es i. d. R. versteuert werden.
Anders sieht es aus, wenn das Geld von einer Sterbegeldversicherung kommt. Dann müssen die Hinterbliebenen es nicht versteuern. Das bedeutet, sie können das Sterbegeld in voller Höhe für die Bestattungskosten nutzen. Ein echter Vorteil der privaten Sterbegeldversicherung.
Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.
Bei der Beitragszahlung sind Sie flexibel: Möglich sind auch Zuzahlungen, jährliche automatische Erhöhungen oder ein Einmalbeitrag.
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls versterben, erhalten Ihre Angehörigen die doppelten Leistungen ausgezahlt.
Sie bekommen bei Abschluss einen umfangreichen Vorsorgeordner. Darin können Sie alles regeln. Beispielsweise, welche Verträge nach Ihrem Tod zu kündigen sind. Was Sie Ihren Lieben zum Abschied sagen möchten. Oder wie Sie sich Ihren letzten Weg vorstellen. Selbst für die Trauerfeier können Sie von der Ansprache bis zur Musik alles selbst gestalten. So können Sie sicher sein, dass alles nach Ihren Wünschen abläuft.
Auch Ihren Angehörigen erleichtert dieser Vorsorgeordner die Organisation. Denn sie haben wahrscheinlich genug damit zu tun, den Todesfall zu verarbeiten.
Übrigens: Auch die telefonische Beratung gehört zum Leistungsumfang:
Bei der Sterbeversicherung der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Dafür gibt es die Aufbauzeit. Innerhalb dieser Aufbauzeit wird bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Bei einer anderen Todesursache innerhalb der Aufbauzeit erhalten Ihre Angehörigen alle bisher eingezahlten Beiträge zurück. Beispielsweise, wenn Sie an einer Krankheit sterben.
Eine private Sterbegeldversicherung ist dann sinnvoll, wenn im Todesfall nicht genug schnell verfügbares Geld für die Bestattung vorhanden ist. Schnell verfügbar deshalb, weil alle Rechnungen sofort fällig werden. Deshalb sollten Sie sich auch dann für eine Sterbeversicherung entscheiden, wenn Sie beispielsweise Eigentum besitzen.
Folgende Eckpunkte sind bei der ERGO Sterbevorsorge Premium hinsichtlich der Versicherungssumme zu beachten:
(Vorversicherungen sind zu berücksichtigen)
Zuzahlungen sind in begrenztem Umfang für laufenden Beitrag und Einmalbeitrag bis zum Alter 90 Jahre möglich. Für Zuzahlungen gelten jeweils die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen. Die Zuzahlung darf nicht dazu führen, dass die max. Versicherungssumme überschritten wird.
Beitragserhöhungen sind innerhalb definierter Grenzen möglich. Für Erhöhungen gelten jeweils die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen. Die für den Vertrag gültige Aufbauzeit startet für den Erhöhungsbetrag neu.Die Beitragserhöhung darf nicht dazu führen, dass die max. Versicherungssumme überschritten wird"
Laut Definition ist Sterbegeld eine Zahlung an Hinterbliebene im Todesfall. Sie soll die Bestattungskosten decken. Daher wird sie auch als Beerdigungszuschuss bezeichnet. Zweck des Sterbegelds ist es also, eine würdige Bestattung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Angehörigen finanziell entlastet werden.