Mithilfe des Freistellungsauftrages geben Sie an, bis zu welchem Betrag Ihre Kapitalerträge, die Sie bei der Bank erwirtschaften (z.B. Zinserträge), steuerfrei bleiben sollen. Die Bank berücksichtigt dann diesen Betrag bei der Berechnung der Abgeltungssteuer auf Ihre Kapitalerträge.