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Häufig gestellte Fragen zu Ihren Kreditkarten

Neuantragsstellung

  • Sie können all unsere BestCards sofort bequem online beantragen.

  • Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kreditkartenantrag sowie ein gültiges Legitimationsdokument (Personalausweis, Reisepass). In Einzelfällen kann es zur Anforderung der letzten 3 Gehaltsnachweise bzw. des letzten Rentenbescheids oder auch einer Meldebescheinigung kommen.

    Bei der Online Beantragung halten Sie bitte folgendes bereit:

    Handy und Handynummer; sowie Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)

    1. Online-Antrag ausfüllen
    2. Identifikation beim Partner WebID durchführen oder PostIdent nutzen
    3. Kartenantrag digital unterschreiben

    Fertig! Sie erhalten Ihre Santander Visa Kreditkarte und alle weiteren Unterlagen innerhalb einer Woche per Post. Sobald Sie Ihre Santander Visa Kreditkarte in Besitz genommen haben, ist Ihre neue Karte einsatzbereit: Sie können sofort bargeldlos überall dort bezahlen, wo Visa Karten akzeptiert werden.

  • Neben einer guten Bonität ist eine deutsche Meldeadresse zur Genehmigung des Antrags nötig.

  • Im Rahmen der Beantragung der Santander BestCards wird eine Kreditwürdigkeitsprüfung bei der Schufa durchgeführt.

  • Ja, das ist möglich.

  • Der Hauptkarteninhaber muss volljährig sein. Zusatzkarten können Personen ab 16 Jahren erhalten. Zur Ausstellung dieser ist eine vom Hauptkarteninhaber unterschriebene Forderungsgarantie nötig.

  • Vor Ort in einer unserer Filialen und über das Antragsformular für Zusatzkarten.

Datenänderung

  • Ihre Adresse ändern Sie in den persönlichen Einstellungen von MySantander Online Banking und in der Mobile Banking App direkt und bequem selbst. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Seite „Adresse ändern“.

  • Eine Bankverbindungsänderung bedarf der Schriftform mit Unterschrift.

  • Die Hauptkarte ist nicht übertragbar. Nach dem Ableben des Hauptkarteninhabers erlischt der Kartenvertrag, so dass auch die Zusatzkarte nicht weiter geführt werden kann.

  • Eine Limiterhöhung ist erstmals 6 Monate nach Ausstellung der Kreditkarte möglich.

    Folgende Bedingungen müssen für eine Limiterhöhung zusätzlich erfüllt sein:

    • Es darf in den letzten 6 Monaten keine Limiterhöhung oder Limitsenkung durchgeführt worden sein.
    • Es darf in den letzten 6 Monaten keine Rücklastschrift gegeben haben.
    • Das Konto darf nicht gesperrt sein.

    Sie können eine Limiterhöhung ganz einfach digital über unser Kontaktformular beantragen.

    Tipp: Fügen Sie eine Kopie Ihrer letzten 3 Gehaltsnachweise und Ihres gültigen Personalausweises ganz einfach als Anhang Ihrem Antrag bei. Das ermöglicht uns eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrags.

    Unter dem Gehaltsnachweis verstehen wir:

    • bei Angestellten Gehaltsnachweise der letzten 3 Monate,
    • bei Selbständigen aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (wenn möglich auch Steuerbescheid des Vorjahres),
    • bei Rentnern aktueller Rentenbescheid.

Online Banking

  • Neben dem Benutzernamen wird eine PIN benötigt. Für die Erstanmeldung und die Änderung der (Initial-)Pin wird zudem eine TAN-Liste benötigt.

  • Von Ihrer Santander Kreditkarte können Überweisungen nur auf Ihr hinterlegtes Referenzkonto ausgeführt werden. Dies ist mit dem sogenannten CashCall bequem im Online Banking möglich.

    Wählen Sie dazu unter der Rubrik „Geld bewegen“ bei der Überweisung direkt Ihre Santander Kreditkarte als Ausgangskonto aus und überweisen Sie Ihren Wunschbetrag aus dem Verfügungsrahmen Ihrer Santander Kreditkarte direkt auf Ihr Referenzkonto.

  • Ihre monatlichen Abrechnungen als PDF Datei finden Sie in der Postbox. Hier werden Ihnen Ihre zur Verfügung stehenden Abrechnungen angezeigt. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit über die Filterfunktionalität gezielte Abrechnungszeiträume anzeigen zu lassen.

  • Ihre Kartenumsätze finden Sie in unserem neuen Online Portal unter „Zum Finanzstatus“. Bitte wählen Sie den Menüpunkt „Vorgemerkte Kartenumsätze“ aus. Hier sehen Sie alle bereits gebuchten Transaktionen des laufenden Monats. Der angezeigte Saldo setzt sich aus bereits gebuchten Transaktionen und vorgemerkten Transaktionen des laufenden Monats zusammen.

  • Sie können sich jederzeit Ihre PIN in den Kartendetails Ihrer Visa Kreditkarte anzeigen lassen. Dazu müssen Sie die PIN-Abfrage mit SantanderSign oder der mobil TAN freigeben.

Sonstiges

  • Als Hauptkarteninhaber können Sie im Online Banking einen sogenannten CashCall ausführen. Wählen Sie dazu unter der Rubrik „Geld bewegen“ bei der Überweisung direkt Ihre Santander Kreditkarte als Ausgangskonto aus und überweisen Sie Ihren Wunschbetrag aus dem Verfügungsrahmen Ihrer Santander Kreditkarte direkt auf Ihr Referenzkonto.

  • Damit Einzahlungen auf Ihrem Kreditkartenkonto gutgeschrieben werden können, benötigen wir folgende Angaben:

    Empfänger: Name Karteninhaber
    IBAN: DE35 3101 0833 8810 0115 20
    BIC: SCFBDE33XXX
    Kreditinstitut: Santander Consumer Bank AG
    Verwendungszweck: 16-stellige Kartennummer (ohne Leerzeichen usw.)

    Sind die oben genannten Angaben nicht vollständig vorhanden oder fehlerhaft, ist eine eindeutige Zuordnung der überwiesenen Beträge nicht möglich. Aus Sicherheitsgründen werden die Zahlungseingänge in diesen Fällen an Ihr Girokonto zurücküberwiesen.

  • Jederzeit im Online Banking und monatlich auf Ihrer Kreditkartenabrechnung.

  • Sie müssen nicht selbst aktiv tätig werden. Wir senden Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine neue Karte zu. Ausnahme: Es gab eine Postretour / dann ist ein schriftlicher Auftrag erforderlich.

  • Kommt die Karte durch Diebstahl, Verlust oder in sonstiger Weise abhanden, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die telefonische Sperrmeldung nach Entdeckung des Abhandenkommens an den Sperrannahmedienst (derzeit: 02161 2729889, 24-Stunden-Service) zu übermitteln.

  • Die Kündigung bedarf der Textform. Der Kreditkartenvertrag (Hauptkarte und Zusatzkarte) können ausschließlich vom Hauptkarteninhaber gekündigt werden. Der Zusatzkarteninhaber kann seine Kreditkarte ebenfalls schriftlich, mit seiner Unterschrift versehen kündigen. Die Kreditkarte des Hauptkarteninhabers bleibt bestehen. Die Kreditkarte(n) senden Sie bitte entwertet zurück oder bestätigen die eigenhändige Vernichtung. Es bestehen keine Kündigungsfristen.

  • Eine Erstattung auf Ihre Reisebuchung erhalten Sie bei Reisen gebucht über unseren Kooperationspartner Urlaubsplus GmbH und bei Zahlung mit ihrer Santander Visa Kreditkarte. Es handelt sich um ein freibleibendes Angebot dieses Kooperationspartners. Die Rückerstattung erfolgt direkt durch die Urlaubsplus GmbH. Bitte beachten Sie die Informationen unter www.santander.de/reisen.

    Mehr zu unseren Kreditkarten.

  • Kreditkartenumsätze in fremder Währung werden in Euro belastet. Die Beträge werden zu den von Visa International festgesetzten Wechselkursen des Buchungstages umgerechnet. Der Buchungstag kann von dem Tag abweichen, an dem der Kunde die Transaktion getätigt hat, weil er davon abhängt, wann die Transaktion bei der Bank eingereicht wird.

Reklamation von Kreditkartenumsätzen (Chargeback)

  • Eine Reklamation eines Kreditkartenumsatzes ist bei allen Santander Kreditkarten möglich und folgt immer einem festgeschriebenen Ablauf.

    1. Bitte unternehmen Sie zuerst den Versuch, den Sachverhalt direkt mit dem belastenden Unternehmen schriftlich zu klären. Wir benötigen einen schriftlichen Nachweis über den Klärungsversuch für die Einleitung des Chargebackverfahrens. Eine Rückmeldung des Händlers oder des Dienstleisters wird nicht benötigt.
    2. Sofern Sie mit dem belastenden Unternehmen keine zufriedenstellende Lösung finden, füllen Sie bitte einfach das unten verlinkte Formular aus und markieren den Reklamationsgrund. Bitte fügen Sie außerdem den schriftlichen Nachweis über den Klärungsversuch hinzu. Abhängig vom Reklamationsgrund benötigen wir außerdem zusätzliche Dokumente wie z.B. eine Rechnungskopie oder eine Bestellbestätigung. Weitere Information hierzu finden Sie in unserem Reklamationsformular(0.5 MB, PDF).
    3. Nach erfolgtem Chargeback wird das Geld auf ihrem Kartenkonto vorläufig gutgeschrieben.

  • Etwaige Beanstandungen am vorstehenden Kontoauszug müssen innerhalb von 6 Wochen nach dessen Zugang schriftlich erhoben werden; danach gilt der Saldo als genehmigt.

  • Für die Durchführung eines Chargebackverfahrens im Falle von Nichterhalt von Warensendungen oder Serviceleistungen werden, wie in jedem Fall, das ausgefüllte Reklamationsformular(0.5 MB, PDF) und der schriftliche Klärungsversuch mit dem Händler oder dem Dienstleister benötigt. Zusätzlich müssen eine Rechnungskopie oder eine Bestellbestätigung beigefügt werden, da weitere Bestelldetails, wie zum Beispiel der Name des Händlers oder der Rechnungsbetrag, für die Einleitung des Chargebackverfahrens benötigt werden.

    Sollten Sie solche Dokumente nicht vorliegen haben, benötigen wir eine detaillierte Schilderung, weshalb diese nicht beigebracht werden können.

  • Auch in diesem Fall wird für das Chargebackverfahren ein ausgefülltes Reklamationsformular(0.5 MB, PDF) benötigt. Es gilt jedoch zu beachten, dass dieser Fall nicht im Formular auswählbar ist, sondern im unteren Feld (anderer Reklamationsgrund) genau zu beschreiben ist. Zusätzlich wird ein Nachweis benötigt, dass es sich bei dem erhaltenden Warengegenstand nicht um Originalware handelt. Dafür muss ein unabhängiges Gutachten eines Fachhändlers, welcher diese Art von Ware vertreibt, vorliegen oder eine Bestätigung des Originalherstellers, dass der genutzte Onlineshop kein verifizierter Partner des Unternehmens ist.

    Sollte Ihre Warenlieferung durch den Zoll beschlagnahmt worden sein, ist ein Chargebackprozess nur dann möglich, wenn der Zoll schriftlich bestätigt, dass es sich bei der Warensendung um ein Plagiat handelt und die Ware offiziell beschlagnahmt wurde. Ansonsten gilt die Ware als ausgeliefert und ein Chargebackverfahren kann nicht eingeleitet werden.

  • In diesem Fall muss für den Chargebackprozess ausschließlich das ausgefüllte Reklamationsformular(0.5 MB, PDF)vorliegen. Einen Versuch zu unternehmen, den Umstand vorab mit der den Geldautomaten betreibenden Bank zu klären, ist selbstverständlich möglich, jedoch nicht zwingend erforderlich.

  • Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens ist sehr individuell und somit auch der Chargebackprozess. Sofern Sie, aufgrund einer Insolvenz, ein Chargebackverfahren einleiten möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Unter der folgenden Seite finden Sie weitere Informationen.