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Informationen zur Einlagensicherung

Kundeneinlagen unterliegen dem deutschen Sicherungsverfahren und sind bei Santander durch ein zweistufiges Einlagensicherungssystem gesichert:

  • Gesetzliche Sicherung der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Die Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung und zum Einlagensicherungsfonds finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Ziffer 20.

Gesetzliche Grundabsicherung

Als Mitglied der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH steht Santander für die Sicherheit Ihrer Einlagen ein. Santander Kunden genießen den gesetzlichen Schutz ihrer Einlagen bis zu einer Höhe von maximal 100.000 €* pro Kunde.

Unabhängig von der Art des Kontos oder ob Sie als Privat- oder Geschäftskunde agieren, sind alle Einlagen kontoübergreifend bis zu 100.000 € geschützt.

Weitere Informationen finden Sie bei der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken.

Einlagensicherungsfonds

Bei Santander gehen wir über die gesetzlichen Standards hinaus, indem wir Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sind. Diese Mitgliedschaft garantiert, dass Einlagen, die nicht durch die gesetzliche Sicherungseinrichtung (EdB) abgedeckt werden, durch den Einlagensicherungsfonds geschützt sind. Unser Einlagensicherungsfonds deckt sämtliche Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition 'Verbindlichkeiten gegenüber Kunden' ausgewiesen sind. Die Sicherungsgrenze je Gläubiger beträgt bis zum 31. Dezember 2024 maximal 15 % und ab dem 1. Januar 2025 maximal 8,75 % des für die Einlagensicherung maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der Bank. Seit dem 01.01.2023 beträgt die Sicherungsgrenze je natürlicher Person 5 Mio. €, ab dem 01.01.2025 beträgt die Sicherungsgrenze je natürlicher Person 3 Mio. €.

Detaillierte Informationen zur Sicherungsgrenze und zum Umfang des Einlagensicherungsfonds können Sie jederzeit die Webseite https://einlagensicherungsfonds.de abfragen. Der Einlagensicherungsfonds schützt insbesondere die Einlagen von natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen.

Bei den geschützten Einlagen handelt es sich im Wesentlichen um Girokonten, Tagesgelder, Termingelder, Spareinlagen sowie die auf den Namen lautenden Sparbriefe.

Abgesichert sind Einlagen der nachfolgenden Santander Produkte:

Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, wie z.B. Inhaber- und Orderschuldverschreibungen.

Santander - solide und weltweit präsent

Banco Santander S.A. („Banco Santander“) ist nach Börsenwert die größte Bank in der Euro-Zone. Als international tätige Bank verfügt Santander mit über 107 Millionen Kunden, die in rund 13.230 Filialen betreut werden, über das größte Filialnetz weltweit.

  • Wie ist die Santander Gruppe aufgestellt?

    Das Geschäftsmodell der Santander Gruppe mit Banco Santander als Muttergesellschaft an der Spitze zeichnet sich durch eine breite und solide Aufstellung mit weltweiter Präsenz aus. Diese geografische Diversifizierung führt dazu, dass herausfordernde wirtschaftliche Rahmenbedingungen auf den Märkten einzelner Länder das Gesamtergebnis der Gruppe nicht wesentlich beeinflussen.

    Die einzelnen Tochtergesellschaften agieren im Hinblick auf Liquidität und Kapital autonom, unterliegen den lokalen Regeln sowie der lokalen Gesetzgebung und werden von den jeweiligen nationalen Behörden kontrolliert. Sie stellen somit Banken nach nationalem Recht dar. In Deutschland ist dies die Santander Consumer Bank AG („Santander“).

    Durch das verfolgte Geschäftsmodell kann Santander eine Kernkapitalquote von ca. 10% ausweisen und zählt gemäß den Kriterien der europäischen Bankenaufsicht zu den solidesten wie auch solventesten Banken in Europa.

    Banco Santander gehört zu den europäischen Banken, die zu keiner Zeit öffentliche Finanzhilfen benötigt haben bzw. in Anspruch nehmen.

  • In welchem Verhältnis steht Santander zu Banco Santander?

    Santander ist eine 100-prozentige Tochter der spanischen Banco Santander, unterliegt aber als Bank deutschen Rechts der staatlichen Einlagensicherung in Deutschland und wird von den deutschen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Als Verbandsmitglied ist Santander dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und ist seit über 60 Jahren in Deutschland erfolgreich aktiv.