Zum Hauptinhalt springen

Häufig gestellte Fragen - Fahrzeugfinanzierungen

Allgemeines

  • Ein Kunde möchte ein Fahrzeug erwerben, dieses jedoch nicht aus eigenen vorhandenen Zahlungsmitteln in einer Summe bezahlen. Hier kann die Bank einen Finanzierungskredit an den Kunden auszahlen (nach entsprechender Prüfung der Kundenbonität). Der Kunde führt den Kredit sodann mit einer vertraglich vereinbarten Monatsrate zurück, bis das Darlehen komplett abbezahlt ist. Das Fahrzeug ist bis zur letzten Ratenzahlung der Bank sicherungsübereignet.

  • Sie müssen sicherstellen, dass Sie volljährig sind und über ein entsprechendes Einkommen verfügen. Es erfolgt eine Bonitätsprüfung, bevor eine Genehmigung zu einem Antrag ausgesprochen werden kann. Die angegebenen Daten müssen wahrheitsgemäß vorgenommen werden. Ein negativer Schufa-Eintrag ist ein Ausschluss-Kriterium.

  • Es können Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge und Jahreswagen finanziert werden. Ebenfalls möglich sind Young- und Oldtimer. Der Finanzierungsbetrag sollte dem Kaufpreis des Fahrzeuges entsprechen.

  • Eine Kreditversicherung ist für den Abschluss eines Autokredits keine Voraussetzung, jedoch ist dies empfehlenswert. Die monatliche Ratenrückführung erhöht sich marginal und Sie decken mit dieser ein – ansonsten vorhandenes – hohes Eigenrisiko ab.

  • Die Laufzeit des Autokredits kann zwischen 12 und 96 Monaten (8 Jahre) für Kredite ohne Schlussrate und zwischen 12 und 60 Monaten für Kredite mit Schlussrate betragen.

  • Nein, für den Autokredit fallen keine Bearbeitungsgebühren an.

  • In der Regel einen Monat nach Auszahlung des Kreditbetrags.

  • Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, Ihren Kredit zu sichern: 1) für Arbeitsunfähigkeit oder Tod, 2) Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder Tod.

  • Der Ballonkredit ermöglicht Ihnen, niedrigere monatliche Zahlungen zu leisten. Die Laufzeit kann zwischen 12 und 60 Monaten gewählt werden. Anhand der Laufzeit ergibt sich die Schlussratenhöhe. Der Kredit wird sodann mit einer monatlich vereinbarten Ratenhöhe zurückgeführt. Die letzte Rate ist danach in Höhe der Schlussrate fällig und kann auf Wunsch weiterfinanziert oder vom Kunden abgelöst werden, indem er die Schlussrate überweist.

  • Der Kunde muss dies im Innenverhältnis mit dem ehemaligen Partner klären.

  • Es obliegt einer individuellen Prüfung, ob bei einem befristeten Arbeitsvertrag eine Genehmigung ausgesprochen werden kann.

  • Rund 2/3 der Kunden zahlen bei guter Bonität einen Zinssatz von 5,99 %.

  • Finanziert werden können folgende Fahrzeugarten:

    • Autos
    • Motorräder
    • Wohnmobile
    • Wohnwagen
    • Roller/Moped
    • Quad
    • Anhänger und
    • LKWs mit einem Gesamtgewicht unter 7,49 Tonnen.

  • Technisch bedingt ist die Zusendung der Kontoauszüge per E-Mail oder das Abrufen online nicht möglich.

  • Gerne senden wir die zu ändernden Dokumente an Ihre zuständige KFZ-Zulassungsstelle. Angaben zu den entsprechenden Änderungen und die Anschrift der KFZ-Zulassungsstelle stellen Sie uns einfach über Ihr MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass dieser Service entsprechend unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (Öffnet in neuem Tab)(0.7 MB, PDF) auf ihrem Finanzierungskonto gebucht wird.

    Wir können Ihnen erst nach vollständiger Tilgung Ihrer Autofinanzierung und Ende der Sicherungseignung den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II aushändigen.

  • Nein, da der Kunde für den Kredit auch keine Steuern zahlt.

  • In der Regel wird der letzte Gehaltsnachweis sowie eine Kopie des gültigen Personalausweises benötigt. Je nach Kundensituation können weitere Unterlagen hinzukommen oder nachgefordert werden.

  • Nein. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) sollte als Sicherheit bei der Bank hinterlegt werden. Ansonsten erfolgt, wie vertraglich vereinbart, eine Zinsanpassung.

  • Ja, aber es wird eine Vorfälligkeitsentschädigung von 1 % der Restschuld berechnet. Bei einer Restlaufzeit unter 12 Monaten beträgt die Vorfälligkeitsentschädigung 0,5 %.

  • Der Antrag kann unter Angabe Ihrer persönlichen Information über das Internet an die Bank übermittelt werden. In der Regel erhält der Antragssteller eine Rückantwort innerhalb von 24 Stunden.

  • In Ihrem MySantander Account sehen Sie jederzeit Ihren Darlehensbetrag und Saldo, sowie Ihre Ratenfälligkeit.
    Haben Sie bereits den Zugang zum MySantander Online Banking? Dann geht es hier zum Login.

    Sie haben noch keinen MySantander Account?
    Registrieren Sie sich am besten gleich in 3 einfachen Schritten und behalten Sie jederzeit den vollen Überblick:

    1. Geben Sie Ihre E-Mail ​Adresse ein
    2. Bestätigen Sie Ihre Adresse​ per Code, den Sie in einer​ E-Mail erhalten haben
    3. Erstellen Sie Ihr​ persönliches Passwort

    Ihr Account ist erstellt und Sie können loslegen!

    MySantander Account erstellen (Öffnet in neuem Tab)

  • Ihre Adresse ändern Sie in den persönlichen Einstellungen von MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab) und in der Mobile Banking App direkt und bequem selbst. Weitere Hinweise hierzu finden Sie auf unserer Seite „Adresse ändern“.

  • Eine Änderung auf eine dritte Person ist möglich. Bitte beachten Sie, dass wir hierfür einen schriftlichen Auftrag von Ihnen und der betreffenden Person unterschrieben benötigen. Zudem bitten wir um Übersendung einer gültigen Kopie des Personalausweises der dritten Person. Nutzen Sie für die direkte Kommunikation mit uns das Nachrichtencenter in Ihrem MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab).

    Das entsprechende Formular finden Sie hier(0.4 MB, PDF).

  • Wenn Sie ihre Bankverbindung für Ihre Ratenfinanzierung ändern möchten, können Sie dies bequem in Ihrem MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab) veranlassen. Das dort generierte Formular senden Sie bitte unterschrieben an uns zurück. Nutzen Sie dafür das Nachrichtencenter in Ihrem MySantander Online Banking. Im Nachgang erhalten Sie einen Bestätigungsbrief zur Änderung Ihrer Daten.

    Sollten Sie Ihre Bankverbindung für eine Autofinanzierung ändern wollen, können Sie ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat direkt mit Eingabe Ihrer TAN über das MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab) erteilen.

  • Eine Änderung des Namens kann ausschließlich in Schriftform erfolgen. Ein Änderungsformular finden Sie auf unserer Internetseite hier.

    Nachfolgende Unterlagen benötigen wir, um die Änderung durchführen zu können:

    • Einen Nachweis über die Änderung des Namens (z. B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
    • Eine Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) mit dem geänderten Namen
    • Ihre alte und neue Unterschrift

Finanzierung und Raten

  • Die im Darlehensvertrag angegebene Darlehensberechnung und der angegebene Zahlungsplan basieren auf der Annahme, dass die 1. Rate in der Regel planmäßig 30 Tage nach Darlehensauszahlung fällig ist.

    Liegen zwischen der Darlehensauszahlung und der 1. Rate mehr als 30 Tage, so erhöht sich der in der Darlehensberechnung ausgewiesene Zinsbetrag entsprechend.

    Liegen zwischen der Darlehensauszahlung und der 1. Rate weniger als 30 Tage, so reduziert sich der in der Darlehensberechnung ausgewiesene Zinsbetrag entsprechend.

  • Ab einer Rate von 1.500 € ist eine SEPA-Lastschrift nicht möglich. Sollte die Schlussrate also höher ausfallen, möchten wir Sie bitten, den Betrag selber an uns zu überweisen.

    Gerne können Sie Ihre Schlussrate weiterfinanzieren. Sie erhalten von uns ca. 3 Monate vor Fälligkeit der Schlussrate ein Angebot.

  • Ja, Sie können Ihren bestehenden Kredit jederzeit ganz oder teilweise (vorzeitig) zurückzuzahlen.

    Dem Darlehensgeber steht im Fall einer vorzeitigen Rückzahlung eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung zu, die in der Regel mit 1% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags bzw. bei einer verbleibenden Restlaufzeit von unter 12 Monaten in der Regel mit 0,5% des vorzeitig zurückgezahlten Betrags berechnet wird.

    Detaillierte Informationen zu Sonderzahlungen auf Ihren Ratenkredit oder Ihre Autofinanzierung finden Sie in Ihrem MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab).

    Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass für diese Anfrage aktuell unterschiedliche Vorgehensweisen für Ihren Ratenkredit und Ihre Autofinanzierung zu beachten sind!

    Den Ablösebetrag für Ihren bestehenden Ratenkredit können Sie sich einfach über Ihr MySantander Online Banking anfordern. Über die Summe und die Überweisungsformalitäten informieren wir Sie im Anschluss Ihrer Anfrage schriftlich per Brief.

    Für Ihre Autofinanzierung können Sie sich Ihre individuelle Ablösesumme und die zu verwendende Bankverbindung direkt auf MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab) anzeigen lassen.

    Hinweis: Sofern Sie die schriftliche Zusendung des Ablösebetrages wünschen, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass wir dem Finanzierungskonto eine entsprechende Gebühr gemäß unserem Preisverzeichnis(0.7 MB, PDF) belasten werden. Für die Anforderung der schriftlichen, kostenpflichtigen Ablöse klicken Sie bitte hier (Öffnet in neuem Tab).

    Bitte geben Sie bei den schriftlichen Anfragen neben Ihrer Fahrzeugfinanzierungsnummer auch Ihre Bankleitzahl 37020600 an, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können. 

  • Stellen Sie uns Ihre Anfrage gerne über das Nachrichtencenter in Ihrem MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab). Wir kümmern uns umgehend um Ihren Wunsch und kommen so schnell wie möglich auf Sie zu.

  • Nein. Bei Antragstellung erfolgt eine Schufa-Einholung, welche als Konditionsanfrage getätigt wird und keine Auswirkung auf den Schufa-Score hat. Bei Auszahlung der Kreditsumme an den Kunden erfolgt eine Schufa-Meldung. Eine Schufa-Meldung erfolgt nicht bei juristischen Personen (z. B. einer GmbH).

  • Nein, dies ist nicht möglich.

  • Ja, Sie haben jederzeit die Möglichkeit Sonderzahlungen auf Ihren Ratenkredit oder Ihre Autofinanzierung zu leisten. Bitte beachten Sie, dass hier bis zu 1% der Sonderzahlung als Vorfälligkeitsentschädigung anfallen können.

    Detaillierte Informationen zu Sonderzahlungen auf Ihren Ratenkredit oder Ihre Autofinanzierung finden Sie in Ihrem MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab).

  • Wenn Sie den Termin Ihres Rateneinzuges ändern möchten, können Sie dies bequem in Ihrem MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab) vornehmen. Nutzen Sie für die direkte Kommunikation mit uns das Nachrichtencenter in Ihrem MySantander Online Banking. Sie erhalten im Anschluss einen Bestätigungsbrief.

  • Selbstverständlich können Sie auch einen davon abweichenden Kreditwunsch in Anspruch nehmen. Vermerken Sie dazu einfach den gewünschten Betrag, die Laufzeit oder die Ratenhöhe auf dem Antwortcoupon. Alternativ prüfen unsere Mitarbeiter gerne Ihre Anfrage für ihren Ratenkredit telefonisch unter der Rufnummer 02161 9060–115.

    Für einen abweichenden Wunsch bezüglich Ihrer Autofinanzierung stellen Sie bitte einen Antrag über unsere Online Antragsstrecke. Sollten Sie bereits einen offenen Antrag haben, können Sie sich für Änderungen der Angaben gerne an unser Service Team unter der Telefonnummer 02161 9060-206 wenden. (Mo.-Fr. von 8:00 - 18:00 Uhr).

Ummeldung

  • Grundsätzlich ja, allerdings bitten wir zunächst das folgende Formular Drittbenutzervereinbarung(49 KB, PDF) vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie des Personalausweises des Antragsteller gemäß Drittbenutzervereinbarung einzureichen. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Ummeldung durch uns dennoch individuell geprüft wird. Nach Eingang der vollständigen Unterlagen und positiver Entscheidung durch uns berechnen wir Ihnen eine Gebühr, die Sie dem Formular Drittbenutzervereinbarung entnehmen und mit Ihrer Unterschrift bestätigen.

  • Grundsätzlich ist die Finanzierung abzulösen, sobald das durch uns finanzierte Fahrzeug ins Ausland verbracht wird bzw. Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.

    Wir sind allerdings bereit zu prüfen, ob wir mit einer Weiterführung der Finanzierung einverstanden sind. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns Folgendes mitzuteilen:

    1. Bleibt Ihre Bankverbindung weiterhin in Deutschland?
    2. Teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.
    3. Können Sie uns eventuell eine Ersatzsicherheit wie z. B. einen solventen Bürgen mit Wohnsitz in Deutschland oder einen Fahrzeugbrief/eine Zulassungsbescheinigung Teil II eines anderen Kfz, welches in Deutschland zugelassen ist, einreichen und sicherungsübereignen?
    4. Aus welchem Grund möchten Sie ins Ausland ziehen? Sofern dies aufgrund eines Arbeitgeberwechsels stattfindet, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages einzureichen.
    5. Wodurch ist die Rückführung der vertraglich vereinbarten Raten ansonsten gewährleistet?

    Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass dieser Vorgang einer individuellen Prüfung bedarf und erst hiernach abschließend mitgeteilt werden kann, ob wir mit einer Fortführung der Finanzierung und der Ummeldung des Fahrzeuges einverstanden sind.

    Sofern wir uns mit einer Ummeldung einverstanden erklären, benötigen wir das CH-178-Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Bitte vermerken Sie auf dem Formular Ihre Finanzierungsnummer, damit eine entsprechende Zuordnung gewährleistet ist. Das ausgefüllte und unterschriebende Formular können Sie an folgende Adresse senden:

    Santander Consumer Bank
    Santander Platz 1
    41061 Mönchengladbach

  • Grundsätzlich ist die Finanzierung abzulösen, sobald das durch uns finanzierte Fahrzeug ins Ausland verbracht wird bzw. Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.

    Wir sind allerdings bereit zu prüfen, ob wir mit einer Weiterführung der Finanzierung einverstanden sind. Hierzu möchten wir Sie bitten, uns Folgendes mitzuteilen:

    1. Bleibt Ihre Bankverbindung weiterhin in Deutschland?
    2. Teilen Sie uns bitte Ihre neue Anschrift mit.
    3. Können Sie uns eventuell eine Ersatzsicherheit wie z. B. einen solventen Bürgen mit Wohnsitz in Deutschland oder einen Fahrzeugbrief/eine Zulassungsbescheinigung Teil II eines anderen Kfz, welches in Deutschland zugelassen ist, einreichen und sicherungsübereignen?
    4. Aus welchem Grund möchten Sie ins Ausland ziehen? Sofern dies aufgrund eines Arbeitgeberwechsels stattfindet, möchten wir Sie bitten, uns eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages einzureichen.
    5. Wodurch ist die Rückführung der vertraglich vereinbarten Raten ansonsten gewährleistet?

    Wir möchten allerdings darauf hinweisen, dass dieser Vorgang einer individuellen Prüfung bedarf und erst hiernach abschließend mitgeteilt werden kann, ob wir mit einer Fortführung der Finanzierung und der Ummeldung des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II einverstanden sind.

  • Grundsätzlich ist die Finanzierung abzulösen, sobald das durch uns finanzierte Fahrzeug ins Ausland verbracht wird bzw. Sie Ihren Aufenthaltsort ins Ausland verlegen.

    Sofern Sie die schriftliche Zusendung des Ablösebetrages wünschen, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass wir dem Finanzierungskonto eine entsprechende Gebühr gemäß unserem Preisverzeichnis(0.7 MB, PDF) belasten werden.

Fahrzeug

  • Gerne kann ein Fahrzeugtausch zu Ihrer Finanzierung durch uns geprüft werden. Am besten nutzen Sie zur Auswahl eines passenden Fahrzeuges unser Händlernetzwerk. Wir sind deutschlandweit die größte importeurunabhängige Autokreditbank und arbeiten mit über 23.000 Kfz-Händlern zusammen. Eine Auswahl unserer Vertragspartner finden Sie hier (Öffnet in neuem Tab).

    Unsere Vertragshändler sind gerne für Sie da und nehmen die komplette Abwicklung des Fahrzeugtausches für Sie vor.

    Sollten Sie kein passendes Fahrzeug bei unseren Vertragshändlern gefunden haben, kann der Fahrzeugtausch von Ihnen beantragt werden. Für die Beantragung benötigen wir Informationen zu dem Austauschfahrzeug. Die benötigten Informationen finden Sie auf der Zulassungsbescheinigung Teil II.

    • Erstzulassung des Fahrzeuges (B)
    • Hersteller (D.1) und Modellbezeichnung (D.3)
    • Leistung des Fahrzeuges in KW (P.2) oder PS
    • Herstellercode (2.1) und Typ

    Alternativ reichen Sie uns eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II ein.

    Nutzen Sie hierfür eine der beiden folgenden Möglichkeiten:

    1. Digital per Nachrichtencenter in Ihrem MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab)
    2. Postalisch per Brief an Santander Consumer Bank AG, Postfach 10 12 14, 41069 Mönchengladbach

    Bitte geben Sie im Betreff das Stichwort „Fahrzeugtausch“ sowie die Finanzierungsnummer an.

    Nach Prüfung und Genehmigung werden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen für den gewünschten Austausch zur Verfügung stellen. Nach Eingang der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II im Original nebst den erforderlichen Unterlagen sowie der Erfüllung möglicher Auflagen erfolgt eine Aushändigung des alten Dokumentes an Sie bzw. an die von Ihnen, mittels schriftlicher Vollmacht, benannte Person oder Firma.

    Für den Wagenaustausch berechnen wir eine Gebühr gemäß dem mit uns vereinbarten Preis- und Leistungsverzeichnis(0.7 MB, PDF).

    Sollten Sie für den Fahrzeugtausch weitere finanzielle Mittel benötigen, möchten wir darauf hinweisen, dass eine Aufstockung der bestehenden Finanzierung nicht möglich ist.

    Gerne unterbreiten wir Ihnen ein neues Angebot. Nutzen Sie hierfür unseren BestCredit Onlineantrag. Alternativ stehen Ihnen unsere Mitarbeiter unter der Rufnummer 02161 9060–115 zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die Voraussetzung für die Aufstockung eines Kredites ein Arbeits- oder Renteneinkommen ist.

  • Da wir Sicherungseigentümerin des finanzierten Fahrzeugs sind, sind uns alle Ansprüche aus eventuellen Versicherungsleistungen abgetreten. Daher möchten wir Sie bitten, uns umgehend die Daten der Versicherung bzw. des beauftragten Rechtsanwaltes bekannt zu geben.

    Sofern Sie eine Santander Safe Versicherung abgeschlossen haben, möchten wir Sie bitten, sich direkt an diese zu wenden unter der Tel.-Nr. 02131 20102110.

  • Für den Verkauf des durch uns finanzierten Fahrzeuges benötigen Sie den Fahrzeugbrief/die Zulassungsbescheinigung Teil II. Eine Aushändigung des Dokumentes kann jedoch erst nach der vollständigen Ablösung Ihrer Finanzierung erfolgen.

    Ihre individuelle Ablösesumme und die zu verwendende Bankverbindung finden Sie direkt in Ihrem MySantander Online Banking (Öffnet in neuem Tab). Noch kein MySantander Online Banking Zugang? Jetzt registrieren (Öffnet in neuem Tab)!

    Hinweis: Sofern Sie die schriftliche Zusendung des Ablösebetrages wünschen, möchten wir schon jetzt darauf hinweisen, dass wir dem Finanzierungskonto eine entsprechende Gebühr gemäß unserem Preisverzeichnis(0.7 MB, PDF) belasten werden. Für die Anforderung der schriflichen, kostenpflichtigen Ablöse klicken Sie bitte hier (Öffnet in neuem Tab).

    Bitte geben Sie bei den schriftlichen Anfragen neben Ihrer Fahrzeugfinanzierungsnummer auch Ihre Bankleitzahl 37020600 an, damit wir Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten können.