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Häufig gestellte Fragen - Immobilienkredit

Allgemeine Fragen

  • Bauen, kaufen oder mieten – wann lohnt sich der Kauf?

    Das derzeit niedrige Zinsniveau und immer weiter steigende Mieten machen den Schritt ins Eigenheim jetzt noch attraktiver. Statt jahrelang Miete zu zahlen, investieren Sie so in die eigenen vier Wände. Rechnen Sie ganz einfach nach, welcher Kaufpreis bei einer monatlichen Rate in Höhe Ihrer jetzigen Mietkosten möglich wäre.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Was ist ein ForwardDarlehen und wie funktioniert es?

    Mit einem ForwardDarlehen können Sie sich das aktuell niedrige Zinsniveau für Ihre Anschlussfinanzierung sichern. Bei der Santander ist dies bis zu 48 Monate im Voraus möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Wann erhalte ich einen Jahreskontoauszug zu meinem Immobilienkredit?

    Die Erstellung der Jahreskontoauszüge erfolgt in den ersten beiden Wochen eines neuen Kalenderjahres. Sie erhalten den Jahreskontoauszug für das abgelaufene Kalenderjahr bequem und ganz automatisch mit der Post. Bitte sehen Sie daher von telefonischen Rückfragen zum Versand ab. Sollten Sie inhaltliche Fragen zum Kontoauszug haben, wenden Sie sich gerne an unsere Service Hotline.

Fragen zur Beantragung einer Finanzierung

Fragen zu den Konditionen

  • Welche Darlehenssumme kann ich mir leisten?

    Die Finanzierung Ihres Wohneigentums sollte auch weiterhin den gewohnten Lebensstandard ermöglichen. Mit dem Budgetrechner Budgetrechner können Sie einfach und schnell ermitteln, in welcher Größenordnung sich Ihr Immobilienkredit bewegen könnte.

  • Ist der Einsatz von Eigenkapital notwendig?

    Eigenkapital ist die Basis einer soliden Finanzierung. Je höher Ihr Einsatz an Eigenkapital, desto geringer sind die Finanzierungskosten für Sie. Ideal ist eine Eigenkapitalbeteiligung von mindestens 20 % der Gesamtsumme.

  • Gibt es eine Darlehensuntergrenze für eine Santander BauFinanzierung?

    Die Santander sieht einen Mindestnettodarlehensbetrag in Höhe von 50.000 € vor.

  • Welche Erwerbsnebenkosten fallen bei einem Immobilienkauf neben dem Kaufpreis an?

    Die Erwerbsnebenkosten können maximal bis zu 15 % betragen und umfassen zum Beispiel Grunderwerbsteuer, Maklerprovisionen oder Notarkosten. Bei Neubau fallen u.a. auch noch Erschließungskosten, wie zum Beispiel für Kanalisation, Strom und Gas, an. Berechnen Sie ganz einfach mit unserem Nebenkostenrechner Nebenkostenrechner , mit welchen Kosten Sie neben dem Kaufpreis rechnen können.

  • Welche Sollzinsbindungsdauer ist für mich die richtige?

    Der Vorteil einer langen Sollzinsbindungsdauer ist, dass Sie über einen längeren Zeitraum hinweg Planungssicherheit bzgl. der Höhe Ihrer Zinsbelastungen und Ihrer monatlichen Rate haben. Grundsätzlich sollten Sie Ihre Sollzinsbindungsfrist darauf abstimmen, wie lange Sie die Immobilie voraussichtlich besitzen werden. Wenn Sie mit großer Wahrscheinlichkeit in fünf Jahren wieder verkaufen werden, ist eine zehnjährige Sollzinsbindung sicherlich nicht sinnvoll. Die Wahl einer kürzeren Sollzinsbindung kann sich auch bei einem längeren Zeithorizont anbieten. Wenn Sie beispielsweise nicht mit deutlich steigenden Zinsen rechnen, können Sie von den günstigeren Konditionen für kurze Sollzinsbindungen profitieren. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, ist eine Sollzinsbindung von mehr als zehn Jahren beim derzeit niedrigen Zinsniveau am sinnvollsten.

  • Ist eine Kombination der Santander BauFinanzierung mit den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW möglich?

    Eine Einbindung von wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen der KfW in Ihre Santander BauFinanzierung ist grundsätzlich möglich und hängt von bestimmten Voraussetzungen ab. Eine Übersicht über die von der Santander vermittelten KfW-Förderprogramme finden Sie hier. Gemeinsam mit Ihrem Kundenberater können Sie im persönlichen Beratungsgespräch besprechen, ob eine Kombination in Ihrem Finanzierungsvorhaben möglich ist.

Fragen zur Auszahlung

  • Wie und wann erfolgt die Auszahlung des Darlehens?

    Sobald der Baufinanzierungsvertrag zwischen Ihnen und der Santander zustande gekommen ist, ist die Darlehensauszahlung möglich.

    Bedingungen für die Auszahlung sind ein schriftlicher Auszahlungsauftrag und das Eintragen der vereinbarten Grundschuld. Handelt es sich um einen Neubau, ist die Auszahlung an den Baufortschritt gekoppelt. Die Auszahlung ist im Einzelfall auch unter anderen Voraussetzungen möglich. Schicken Sie uns eine vollständig ausgefüllte und von mindestens einem Kreditnehmer unterzeichnete Auszahlungsanweisung.

  • Grundschuldeintragung – was ist zu tun?

    Die Grundschuldbestellung erhalten Sie zusammen mit der Darlehenszusage und den Vertragsunterlagen. Ihr Notar wird Ihre Unterschrift(en) unter der Grundschuldbestellung beurkunden und diese dann zur Eintragung der Grundschuld beim Amtsgericht einreichen.

  • Wofür brauche ich einen Notar?

    Der Gesetzgeber will Käufer und Verkäufer schützen. Immobiliengeschäfte sind sehr komplex und können nur vom Notar für beide Parteien rechtssicher abgewickelt werden. Notare sind laut Bundesnotarordnung „unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes”. Trotz des Freiberufler-Status und der Berechnung von Notarkosten übt ein Notar also ein öffentliches Amt aus – nicht anders als ein Bürgermeister, Schöffe oder Richter. Dementsprechend ist er beiden Parteien beim Hauskauf zur Neutralität verpflichtet.

Fragen zu den Rückzahlungen

  • Welche Rückzahlungsvarianten bietet die Santander?

    Sie haben die Wahl zwischen einer annuitätischen oder einer endfälligen Tilgung.

    Bei der annuitätischen Tilgung vereinbaren Sie eine feste Monatsrate, die sich aus Zins- und Tilgungsleistung zusammensetzt. Mit Rückführung des Darlehens reduziert sich der Zinsanteil und der Tilgungsanteil der Raten steigt. Zudem bietet Ihr Kredit die Möglichkeit von Sondertilgungen, Tilgungsaussetzungen und -anpassungen, je nach Ihren Wünschen.


    Sollten Sie sich für eine endfällige Tilgung entscheiden, leisten Sie während der Laufzeit nur feste Zinszahlungen und zahlen keine Tilgungsraten. Stattdessen investieren Sie regelmäßig Sparbeiträge in ein anderes Produkt, zum Beispiel in eine Kapitallebensversicherung oder einen Bausparvertrag. Bei Fälligkeit des Darlehensvertrags wird dieses Produkt aufgelöst und seine Auszahlungssumme zur Tilgung des Kredits in Form einer Einmalzahlung verwendet.

  • Was ist eine Sondertilgung und wie kann sie geleistet werden?

    Bei einer Sondertilgung handelt es sich um die optionale Zahlung eines gewissen Geldbetrags, der zusätzlich zur monatlichen Darlehensrate kostenfrei geleistet werden kann. Sie bietet Ihnen die Möglichkeit, das Darlehen schneller zu tilgen. Durch die kürzere Laufzeit sparen Sie auch an Zinszahlungen. Bei Santander bieten wir kostenlose Sondertilgungen von bis zu 5% des ursprünglichen Darlehensbetrages pro Kalenderjahr an.

    Weitere Informationen zu der mit Ihnen individuell vereinbarten Sondertilgung finden Sie in Ihrem Darlehensvertrag.

    Für den Fall, dass Sie eine Sondertilgung leisten möchten, überweisen Sie diese bitte unter Angabe des Verwendungszwecks "Sondertilgung" direkt zu Gunsten Ihres Darlehenskontos ohne weitere Vorankündigung.

  • Ist eine vorzeitige Rückzahlung der Baufinanzierung möglich?

    Bei einem Verkauf Ihrer Immobilie ist eine Rückzahlung des Darlehens vor dem Ende Ihrer Zinsbindung möglich. Dabei kann eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen. Diese wird anhand aktueller Marktzinsen berechnet.

  • Welche Tilgungssätze können bei Abschluss der Santander BauFinanzierung gewählt werden?

    Der anfängliche Tilgungssatz ist abhängig von Ihrer monatlichen Wunschrate und beträgt mindestens 2%.

  • Kann die Tilgung zwischenzeitlich ausgesetzt werden?

    Ja, Sie haben die Möglichkeit einer einjährigen Tilgungspause.

  • Kann der Tilgungssatz während der Laufzeit geändert werden?

    Ja. Ein Tilgungssatzwechsel im Bereich zwischen 2 % und 5 % ist zweimal kostenfrei während der Sollzinsbindungsdauer möglich.

Fragen zur Absicherung

  • Wie sichere ich mich gegen steigende Baufinanzierungszinsen ab?

    Wenn ein Immobiliendarlehen ausläuft, kann es bei der Anschlussfinanzierung, je nach Zinsentwicklung, zu unangenehmen Überraschungen kommen. So kann der Eigenheim-Traum nach Ablauf des ersten Darlehens einige Jahre später zu einem Albtraum aus hoher Zinsbelastung werden. WohnSparen unseres Partners Wüstenrot bietet Ihnen schon heute eine einfache Möglichkeit, sich gegen dieses Risiko abzusichern. Jetzt mehr erfahren.

  • Was passiert, wenn ein Kreditnehmer plötzlich berufsunfähig wird?

    Eine Gefahr, die von beinahe jedem unterschätzt wird: Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Auch Verbraucherschützer zählen deshalb die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit neben der Haftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungen. Insbesondere bei Immobilienfinanzierungen ist das Einkommen häufig die wirtschaftliche Grundlage zur Rückführung des Darlehens. Damit Ihre Liebsten in einer solchen Situation nicht auch noch ihr Zuhause verlieren oder in finanzielle Not geraten, sollten Sie sich von Anfang an absichern. Weitere Informationen finden Sie hier.

  • Was passiert bei Todesfall eines Kreditnehmers?

    Jeder sollte sich bei einer Finanzierung einer Immobilie auch um die richtige Absicherung für den Todesfall Gedanken machen. Insbesondere wenn ein Verdiener der Familie verstirbt, könnte dies ohne entsprechende Absicherung zu finanziellen Nöten führen. Gerade wenn man Familie hat, ist es umso wichtiger, diese entsprechend abzusichern. Unser Versicherungspartner bietet Ihnen flexible Gestaltungsmöglichkeiten an – wie eine Umwandlungsoption in einen Partnertarif, die Umwandlung in eine Rentenversicherung mit Hinterbliebenenvorsorge und eine nachträgliche Erhöhung der Todesfallsumme. Ihr Kundenberater berät Sie gerne zum Thema Absicherung.

  • Sind noch andere Absicherungen wichtig?

    Bei Ihrer Immobilie fallen regelmäßig Pflege- und Instandhaltungsaufwendungen an. Bei Neubauten bzw. neueren Immobilien ist mit größeren Investitionen meist noch nicht zu rechnen. Mit zunehmendem Alter Ihrer Immobilie steigen in der Regel auch die Kosten (z. B. Erneuerung der Heizung, des Daches, der Fenster). Dafür sollten Sie rechtzeitig Geld zurücklegen und somit den Werterhalt Ihrer Immobilie sichern. Ihr Kundenberater berät Sie gerne zum Thema Absicherung.