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Häufig gestellte Fragen zu den ERGO Vorsorgeprodukten

Häufig gestellte Fragen zur ERGO Rente Balance (Private Rentenversicherung)

  • Wie viel sollte ich in die private Rentenversicherung einzahlen?

    Wie viel Sie in Ihre private Rentenversicherung einzahlen, hängt davon ab, wie viel Sie monatlich für die Altersvorsorge aufbringen können. Bei den meisten privaten Rentenversicherungen von ERGO reichen 25 € im Monat. Natürlich können Sie auch mehr einzahlen, wenn es Ihnen möglich ist.

    Die Höhe Ihrer Einzahlungen ist auch davon abhängig, wie viel Geld Sie später als private Zusatzrente bekommen wollen. Dazu müssen Sie Ihre Rentenlücke ermitteln.

    Rechnen Sie zunächst aus, wie viel gesetzliche Rente Ihnen später zusteht. Dabei hilft Ihnen der Rentenrechner von ERGO. Ziehen Sie anschließend diesen Betrag von Ihrem Gehalt ab. Dann sehen Sie, wie viel Geld Ihnen später fehlen wird.

  • Was ist eine private Rente?

    Eine private Rente ist Bestandteil der privaten Altersvorsorge: Auch Sie können Ihre gesetzliche Rente mit einer freiwilligen privaten Rente ergänzen. So stellen Sie sicher, dass Sie im Ruhestand finanziell keine großen Abstriche machen müssen.

  • Was kostet die private Rentenversicherung?

    Bei ERGO kostet die private Rentenversicherung so viel, wie Sie möchten. Das bedeutet: Sie selbst entscheiden, wie viel Sie monatlich für diese freiwillige Altersvorsorge aufwenden. Schon mit geringen Kosten ab 25 € monatlich sorgen Sie bei ERGO sinnvoll vor.

  • Ab wann sollte ich mit der Altersvorsorge beginnen?

    Je früher Sie mit der Altersvorsorge beginnen, desto besser. Denn hinsichtlich der Wertentwicklung bei Geldanlagen heißt es: Je länger die Laufzeit, desto wahrscheinlicher gleichen sich Schwankungen aus.

    Am besten beginnen Sie gleich mit dem Berufseinstieg damit, fürs Alter vorzusorgen. Schon mit kleinen Beträgen profitieren Sie langfristig vom Zinseszinseffekt. Und haben nach mehreren Jahrzehnten ein dickes finanzielles Polster, auf dem Sie sich im Ruhestand gemütlich ausruhen können.

  • Wann ist eine private Rentenversicherung steuerfrei?

    In der Ansparphase sind i. d. R. alle Erträge aus den privaten Rentenversicherungen von ERGO für Sie steuerfrei. Auch für Kursgewinne aus einem Fondswechsel fällt bei der ERGO Rente Balance keine Abgeltungsteuer an. Damit werden diese Erträge aus Ihrer Altersvorsorge in der Ansparphase auch nicht auf Ihren Sparerpauschbetrag angerechnet. Das bedeutet, sie können diesen während der Ansparphase für andere Geldanlagen nutzen.

  • Warum brauche ich eine private Rentenversicherung? Was bringt sie?

    Ihre gesetzliche Rente reicht voraussichtlich nicht aus. Denn Arbeitnehmer erfahren generell eine sogenannte Rentenlücke. Erst recht diejenigen, die nicht ununterbrochen in Vollzeit berufstätig waren. Haben Sie z. B. Elternzeit genommen, phasenweise in Teilzeit gearbeitet oder waren arbeitslos, erhalten Sie eine noch niedrigere gesetzliche Rente als andere. Und haben damit eine noch größere Rentenlücke. Das bedeutet, zwischen Ihrem Gehalt und der zu erwartenden Rente besteht eine erhebliche Differenz. Oft beträgt die gesetzliche Rente nur etwa die Hälfte des letzten Gehalts.

    Um diese Rentenlücke auszugleichen, brauchen Sie z. B. eine freiwillige, private Rentenversicherung. Denn nur mit zusätzlicher privater Altersvorsorge können Sie als Rentner Ihren gewohnten Lebensstandard halten.

    Selbstständige haben später gar keinen Anspruch auf gesetzliche Rente. Daher ist freiwillige Altersvorsorge auch für sie unerlässlich: Eine private Rentenversicherung bringt Selbstständigen garantierte Einkünfte im Ruhestand.

    Wann lohnt sich eine private Rentenversicherung?
    Eine private Rentenversicherung lohnt sich für jeden. Aber besonders, wenn es noch viele Jahre bis zur Rente dauert. Im Idealfall beginnen Sie in jungen Jahren und zahlen jahrzehntelang geringe monatliche Beiträge in die Versicherung ein. Der Zinseszinseffekt sorgt dafür, dass daraus eine ordentliche Rente entsteht.

    Tipp: Schließen Sie doch eine private Rentenversicherung für Ihr Kind ab. Auch wenn Sie monatlich nicht viel einzahlen, entsteht daraus mit der Zeit ein dickes finanzielles Polster für Ihre Tochter oder Ihren Sohn.

  • Wie viel Prozent des Einkommens sollte ich in die Altersvorsorge einzahlen?

    Zu den Themen Sparen und Altersvorsorge gibt es mehrere Faustregeln. Unter anderem diese:

    Um als Rentner den bisherigen Lebensstandard zu halten, sind etwa 80 % des früheren Einkommens nötig. Beträgt Ihr Monatseinkommen also 2.500 €, brauchen Sie im Ruhestand etwa 2.000 € monatlich.

    Um diese Summe zu erreichen, sollten Sie etwa 10 % Ihres Bruttoeinkommens in die Altersvorsorge einzahlen. Bei einem monatlichen Einkommen von 2.500 € (vor Steuern) sind das 250 € im Monat.

    Doch diese Zahlen sind nur zur Orientierung gedacht. Wie viel Prozent Ihres Einkommens Sie persönlich in die Altersvorsorge stecken sollten, hängt von Ihrem Alter und Ihren Lebensumständen ab. Am besten rufen Sie an oder sprechen mit Ihrem ERGO Berater über Ihre individuelle Rentenlücke. Dann erfahren Sie auch, wie die optimale private Altersvorsorge für Sie aussieht.

  • Kann die private Rentenversicherung auf einmal ausbezahlt werden?

    Ja, das ist möglich. Die private Rentenversicherung von ERGO z. B. enthält ein Kapitalwahlrecht. Das bedeutet, bei der ERGO Rente Balance haben Sie die Wahl:

    • In der Rentenphase können Sie sich Ihr ganzes Guthaben auf einmal ausbezahlen lassen.
    • Alternativ kann ein Teil in einer Summe auf einmal und der Rest in monatlichen Beträgen ausbezahlt werden.
    • Natürlich können Sie auch alles in Form monatlicher Rentenzahlungen bekommen. Ganz wie Sie möchten.

  • Wie wird die private Rentenversicherung versteuert?

    Erträge aus den privaten Rentenversicherungen von ERGO müssen Sie in der Ansparphase nicht versteuern. Für die Auszahlung gilt:

    Bei Rentenzahlung: Nur ein geringer Anteil der Rente wird besteuert, der sogenannte Ertragsanteil. Dessen Höhe hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Wenn die Rentenzahlung z. B. mit 67 Jahren beginnt, sind es nur 17 % der Rente. Sind Sie älter, ist der zu versteuernde Anteil sogar noch geringer. Darauf zahlen Sie Ihren persönlichen Steuersatz. Dieser ist im Rentenalter normalerweise deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.

    Bei Kapitalauszahlung: Die Hälfte des Ertrags aus Ihrer privaten Rentenversicherung ist steuerfrei. Die andere Hälfte versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Vorausgesetzt, die Auszahlung erfolgt ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und die Ansparzeit betrug mindestens 12 Jahre. Sonst muss der Ertrag mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer versteuert werden.

  • Kann ich während der Laufzeit Entnahmen tätigen?

    Während der gesamten Vertragslaufzeit haben Sie die Möglichkeit, vier mal im Jahr kostenfrei Entnahmen aus Ihrem Vertrag zu tätigen. Folgende Eckpunkte sind hierbei zu beachten:

    • Kapitalentnahme vor Rentenbeginn (mindestens 500 Euro; verbleibendes Restguthaben mindestens 2.500 Euro, pro Jahr sind vier Entnahmen möglich)
    • Kapitalentnahme nach Rentenbeginn (während der Rentengarantiezeit möglich; mindestens 500 Euro; verbleibende Mindestrente 300 Euro jährlich)

  • Was passiert mit der privaten Rentenversicherung bei Tod?

    Die Rente Balance dient nicht nur Ihrer eigenen Altersvorsorge: Wenn Sie sterben, sind Ihre Einzahlungen nicht verloren. Vielmehr erhalten bei ERGO Ihre Hinterbliebenen nach Ihrem Tod eine Auszahlung aus der privaten Rente:

    • Sterben Sie als versicherte Person vor dem Rentenbeginn, zahlt ERGO Ihren Hinterbliebenen das Vertragsguthaben aus.
    • Sterben Sie als versicherte Person nach dem Rentenbeginn, zahlt ERGO Ihren Hinterbliebenen bis zum Ende der Rentengarantiezeit die Rente weiter.

  • Wie wird mein Geld angelegt und kann ich die Anlage wechseln?

    Mit der ERGO Rente Balance profitieren Sie von einer idealen Kombination aus Sicherheit und Renditechancen. Dabei ist die ERGO Rente Balance besonders flexibel und passt sich Ihrem Leben an.

    Starten Sie mit einer klassischen Anlage im Sicherungsvermögen der ERGO. Mit den jährlich erzielten Erträgen können Sie von attraktiven Renditechancen am Kapitalmarkt profitieren.

    Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Kapitalanlage jederzeit mitzubestimmen. Dafür steht eine große Auswahl an ausgezeichneten Investmentfonds zur Verfügung.

  • Wie funktioniert die private Rente?

    Vereinfacht gesagt funktionieren private Renten so: Während Ihres Berufslebens zahlen Sie monatlich Beiträge ein. Der Versicherer legt diese an, z. B. möglichst sicher in Sicherungsvermögen. Oder renditeorientiert in Fonds. Auch Mischformen sind möglich. Wenn Sie im Ruhestand sind, bekommen Sie monatliche Zahlungen vom Versicherungsunternehmen. Und zwar lebenslang.

    Die ERGO Rente Balance bietet Ihnen flexible Entnahmemöglichkeiten in Form eines Kapitalwahlrechts. Dabei bekommen Sie statt monatlicher Zahlungen einen Teil Ihres Guthabens als Einmalzahlung. Oder gleich das komplette Guthaben – ganz nach Bedarf.

    Private Rentenversicherung mit Zusatzversicherungen kombinieren.

  • Kann ich meine private Rentenversicherung kündigen?

    Ja, Sie können ihre private Renteversicherung vor Rentenbeginn jederzeit kündigen.

    Empfehlenswert ist das aber nicht, weil Sie dann eine sichere und rentable Altersvorsorge verlieren und eine Kündigung mit finanziellen Nachteilen verbunden sein kann. Alternativ können Sie den Vertrag beitragsfrei stellen oder Ihre Zahlungen reduzieren.

  • Kann ich während der Laufzeit Zuzahlungen leisten?

    Während der gesamten Ansparphase haben Sie die Möglichkeit, flexibel Zuzahlungen zu tätigen. Folgende Eckpunkte sind hierbei zu beachten:

    • Mind. 500 € pro Zuzahlung
    • Max. 20.000 € pro Jahr
    • Bis zu 4 Mal im Jahr möglich

  • Was passiert mit der privaten Rentenversicherung bei Arbeitslosigkeit?

    Wer arbeitslos wird, versucht natürlich, sich einzuschränken und seine Ausgaben zu senken. Aber eines sollten Sie bei Arbeitslosigkeit auf keinen Fall tun: Ihre private Rentenversicherung kündigen. Denn als Arbeitsloser zahlen Sie nicht in die gesetzliche Rentenkasse ein und bekommen daher später weniger Rente vom Staat. Fällt dann auch noch Ihre private Rente geringer aus als geplant, müssen Sie sich im Ruhestand stark einschränken.

    Bei ERGO brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, was bei Arbeitslosigkeit mit Ihrer privaten Rentenversicherung passiert. Denn sollten Sie arbeitslos werden, können Sie bei der ERGO Rente Balance vorübergehend Ihre Beitragszahlungen einstellen. Ihre private Rentenversicherung wird damit beitragsfrei gestellt, also quasi eingefroren. Wenn Sie wieder arbeiten, zahlen Sie wieder in die private Rente ein.

    Übrigens: Sollten Sie im neuen Job weniger verdienen als zuvor, können Sie bei ERGO Ihre Beiträge auch reduzieren

  • Was passiert mit der privaten Rentenversicherung bei Scheidung?

    Bei einer Scheidung ist es für gewöhnlich so: Das Vermögen wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt, die Rentenansprüche im Rahmen des Versorgungsausgleichs. Und zwar sowohl die Ansprüche auf die gesetzliche Rente als auch die aus einer privaten Altersvorsorge.

    Für private Rentenversicherungen wie die ERGO Rente Balance bedeutet das: Solange monatliche Auszahlungen vorgesehen sind, ist die private Rente Bestandteil des Versorgungsausgleichs. Haben Sie bereits Ihr Kapitalwahlrecht genutzt und sich auf die Einmalzahlung festgelegt, wird Ihre private Rentenversicherung im Zugewinnausgleich aufgeteilt.

Häufige Fragen zur ERGO Vermögenspolicen (Index & Balance)

  • Was ist eine Vermögenspolice?

    Die Vermögenspolice ist eine attraktive Anlageform, bei der Sie einmalig einen Betrag investieren. Je nach gewähltem Konzept können Sie dabei von sicherheits- bis chancenorientiert investieren. Die spätere Auszahlung erfolgt entweder in Form von Rentenzahlungen, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem. Die Rentenzahlungen erfolgen dabei ein Leben lang - unabhängig davon, wie alt Sie werden. Und auch dann noch, wenn das Vermögen aufgbraucht ist.

  • Wie wird die Vermögenspolice versteuert?

    Erträge aus den ERGO Vermögenspolicen müssen Sie in der Ansparphase nicht versteuern.

    Für die Auszahlung gilt:
    Bei Rentenzahlung: Nur ein geringer Anteil der Rente wird besteuert, der sogenannte Ertragsanteil. Dessen Höhe hängt von Ihrem Alter bei Rentenbeginn ab. Wenn die Rentenzahlung z. B. mit 67 Jahren beginnt, sind es nur 17 % der Rente. Sind Sie älter, ist der zu versteuernde Anteil sogar noch geringer. Darauf zahlen Sie Ihren persönlichen Steuersatz. Dieser ist im Rentenalter normalerweise deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.

    Bei Kapitalauszahlung: Die Hälfte des Ertrags aus der ERGO Vermögenspolice ist steuerfrei. Die andere Hälfte versteuern Sie mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Vorausgesetzt, die Auszahlung erfolgt ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und die Ansparzeit betrug mindestens 12 Jahre. Sonst muss der Ertrag mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden."

  • Welche Vertragslaufzeiten sind möglich?

    Bei der ERGO Vermögenspolice Index beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 12 Jahre, maximal aber bis zu Endalter von 85. Im Anschluss erfolgt die Rentenzahlung, eine enmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem.

    Bei der Vermögenspolice Balance beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 2 Jahre, maximal aber bis zu Endalter von 85. Im Anschluss erfolgt die Rentenzahlung, eine enmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem.

  • Kann ich während der Laufzeit Entnahmen tätigen?

    Während der gesamten Vertragslaufzeit haben Sie die Möglichkeit, vier mal im Jahr kostenfrei Entnahmen aus Ihrem Vertrag zu tätigen. Folgende Eckpunkte sind hierbei zu beachten:

    • - Kapitalentnahme vor Rentenbeginn (mindestens 500 Euro; verbleibendes Restguthaben mindestens 2.500 Euro, pro Jahr sind vier Entnahmen möglich)
    • - Kapitalentnahme nach Rentenbeginn (während der Rentengarantiezeit möglich; mindestens 500 Euro; verbleibende Mindestrente 300 Euro jährlich)

  • Kann ich während der Laufzeit Zuzahlungen leisten?

    Während der gesamten Ansparphase haben Sie die Möglichkeit, flexibel Zuzahlungen zu tätigen. Folgende Eckpunkte sind hierbei zu beachten:

    • Mind. 500 € pro Zuzahlung
    • Max. 20.000 € pro Jahr
    • Bis zu 4 Mal im Jahr möglich

  • Wie wird mein Geld bei der Vermögenspolice Index angelegt?

    Die ERGO Vermögenspolice Index kombiniert intelligente Renditechancen mit größtmöglicher Sicherheit für Ihre Kapitalanlage.

    Die ERGO Vermögenspolice Index bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihren Überschussanteilen von der Entwicklung auf den Kapitalmärkten zu profitieren. Durch Indexbeteiligung, z. B. am renommierten MSCI-World Index (EUR), bietet die Vermögenspolice Index attraktive Renditechancen. Alternativ ist auch die Gutschrift der Überschüsse als sichere Verzinsung ganz oder teilweise möglich.

    Ihr Vertragsguthaben als klassische Anlage ist im ERGO Sicherungsvermögen sicher investiert und vor Verlusten geschützt.

  • Wie wird mein Geld bei der Vermögenspolice Balance angelegt und kann ich die Anlage wechseln?

    Die ERGO Vermögenspolice kombiniert in der Kapitalanlage eine hohe Sicherheit und gute Renditechancen.

    Sie profitieren von der Sicherheit einer klassischen Anlage mit Beitragsgarantie und nutzen zugleich die Renditechancen an den Kapitalmärkten – mit einer individuellen Auswahl aus über 70 Fonds namhafter Anbieter. Die gewählten Fonds können Sie bis zu 12-mal im Jahr kostenlos wechseln. Das gilt sowohl für die Anlage Ihrer zukünftigen Beiträge als auch für das bestehende Fondsguthaben.

    Und wenn sich Ihre Präferenzen ändern, können Sie Ihre Anlage einfach anpassen – jederzeit und kostenlos.

Häufige Fragen zur ERGO Kidspolice

  • Was ist die Kidspolice? Wie kann ich meine Kinder finanziell absichern?

    Kindervorsorge bedeutet, frühzeitig finanzielle Sicherheit für Kinder zu schaffen. Egal, ob es um ein eigenes Kind, einen Enkel oder ein Patenkind geht.

    Kindervorsorge kann zum einen durch das Ansparen von Kapital geschehen. Dazu eignet sich z. B. eine Rentenversicherung für Kinder wie die ERGO Kidspolice. Mit der Kidspolice stellen Sie die Weichen für die Zukunft des Kindes. Gleichzeitig ermöglichen Sie ihm durch flexible Kapitalentnahme schon vor dem Rentenbeginn Auszahlungen bei besonderen Gelegenheiten. So kann es sich z. B. den Führerschein oder den Umzug in die erste eigene Wohnung leisten.

  • Wie funktioniert die Kidspolice?

    So funktionieren Einzahlungen in die Kinderpolice
    Entscheiden Sie, ob Sie die ERGO Kidspolice mit regelmäßigen Beiträgen starten möchten oder mit einer einmaligen Einzahlung. Bei der Beitragszahlung sind Sie maximal flexibel, denn bei der ERGO Kidspolice ist vieles möglich:

    • Bereits ab 25 € monatlich
    • Einmalbeitrag (mindestens 2.500 €)
    • Anpassungen in der Höhe
    • Zahlungspausen
    • Abgekürzte Beitragszahlungsdauer
    • Zuzahlungen während der Laufzeit bereits ab 100 € – einfach per Überweisung, z. B. am Geburtstag des Kindes

    So funktionieren Einzahlungen in die ERGO Kidspolice
    Als Rentenversicherung für Kinder bietet die ERGO Kidspolice durch ihre lange Laufzeit hohe Renditechancen. Und dank Zinseszinseffekt kann ein ansehnliches Kapital zusammenkommen. Während der Laufzeit kann aus dem vorhandenen Guthaben flexibel ausgezahlt werden: Ist ausreichend Geld angespart, können bis zu 4 Mal jährlich Beträge ab 500 € entnommen werden. Etwa, um den Führerschein zu finanzieren, einen Auslandsaufenthalt oder eine Hochzeit. Außerdem kann die ERGO Kidspolice auch als eine Art Ausbildungsversicherung genutzt werden. Lediglich 2.500 € müssen als Guthaben nach der Auszahlung in dem Vertrag verbleiben.

    Ist das Kind volljährig und möchte die ERGO Kidspolice selbst weiterführen, kann der Vertrag einfach übertragen werden. Der junge Erwachsene ist dann der neue Versicherungsnehmer.

    Dieser kann schließlich wählen, wie im Rentenalter das Guthaben aus der Rentenversicherung ausgezahlt werden soll. Mögliche Varianten sind:

    • Einmaliger Kapitalbetrag
    • Lebenslange Rente
    • Kombination aus beidem

  • Warum ist eine Kidspolice sinnvoll?

    Eine Kidspolice ist auf jeden Fall sinnvoll. Denn eine Ausbildung ist teuer. Wählt Ihr Kind später einen Masterstudiengang mit 5 Jahren Dauer, müssen Sie dafür rund 50.000 € einplanen – Stand heute. In einigen Jahren dürften die Kosten deutlich höher liegen. Erst recht, wenn noch ein Auslandssemester dazukommt.

    Tipp: Schenken Sie keine übliche Ausbildungsversicherung, die nur zu einem festen Zeitpunkt ausgezahlt wird, sondern die flexiblen ERGO Kidspolicen. Damit machen Sie ein sinnvolles Geschenk, von dem das Kind ein ganzes Leben lang profitiert: Es kann immer wieder flexibel Kapital entnehmen, um seine Ausbildung zu finanzieren, seine Hochzeit, eine Immobilie usw. Aber auch Jahrzehnte später seinen Ruhestand. Denn die ERGO Kidspolice ist als flexible Rentenversicherungen für Kinder konzipiert. Damit sichern Sie dem Kind schon jetzt niedrige Sparbeiträge für seine spätere Rente. Und das ist mehr als sinnvoll.

  • Wann soll ich eine Kidspolice abschließen?

    Möglichst früh. Denn je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto höher ist das spätere Kapital und die monatliche private Rente. Der Grund ist der Zinseszinseffekt.

    Am besten schließen Sie die Ausbildungsversicherung gleich zur Geburt ab. Und schenken zusätzliche Einzahlungen zu besonderen Gelegenheiten, z. B.:

    • An Geburtstagen
    • Zu Weihnachten
    • Zur Einschulung
    • Zum Abitur
    • Zur Volljährigkeit

  • Wann wird die Kinderpolice ausgezahlt?

    Als Rentenversicherung für Kinder ist die ERGO Kidspolice so gestaltet, dass sie zum Rentenbeginn ausgezahlt wird. Entweder als Einmalbeitrag oder als monatliche Zahlungen.

    Gut zu wissen: Schon vor der Rente sind Kapitalentnahmen möglich. Etwa, wenn die ERGO Kidspolice auch als Ausbildungsversicherung genutzt wird. Bis zu 4 Mal jährlich können 500 € oder mehr ausgezahlt werden – natürlich zur freien Verfügung und gebührenfrei.

Häufige Fragen zur ERGO Sterbevorsorge

  • Wann wird das Sterbegeld ausgezahlt?

    Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG zahlt das Sterbegeld innerhalb kurzer Zeit nach dem Todesfall an die Angehörigen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, meist in wenigen Tagen. Denn im Todesfall müssen die Hinterbliebenen die Rechnungen sofort bezahlen. Gut, wenn dann genug auf dem Konto ist.

    Eine Besonderheit gilt bei der Premium-Variante. Dabei gibt es die Möglichkeit, das Sterbegeld vor dem Tod der versicherten Person zu erhalten: mit der vorgezogenen Leistung bei schwerer Krankheit. Das bedeutet: Wenn Sie an einer schweren Krankheit leiden, können Sie sich das Sterbegeld sofort auszahlen lassen. Dann können Sie sich letzte Wünsche erfüllen. Und so Ihren Abschied ein wenig angenehmer gestalten.

  • Muss Sterbegeld versteuert werden?

    Das kommt darauf an. Wird das Sterbegeld auf Basis einer betrieblichen Vereinbarung oder der Beamtenversorgung ausgezahlt, muss es i. d. R. versteuert werden.

    Anders sieht es aus, wenn das Geld von einer Sterbegeldversicherung kommt. Dann müssen die Hinterbliebenen es nicht versteuern. Das bedeutet, sie können das Sterbegeld in voller Höhe für die Bestattungskosten nutzen. Ein echter Vorteil der privaten Sterbegeldversicherung.

  • Welche Vorteile hat die Sterbegeldversicherung von ERGO?

    Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.

    Bei der Beitragszahlung sind Sie flexibel: Möglich sind auch Zuzahlungen, jährliche automatische Erhöhungen oder ein Einmalbeitrag.

    Wenn Sie aufgrund eines Unfalls versterben, erhalten Ihre Angehörigen die doppelten Leistungen ausgezahlt.

    Sie bekommen bei Abschluss einen umfangreichen Vorsorgeordner. Darin können Sie alles regeln. Beispielsweise, welche Verträge nach Ihrem Tod zu kündigen sind. Was Sie Ihren Lieben zum Abschied sagen möchten. Oder wie Sie sich Ihren letzten Weg vorstellen. Selbst für die Trauerfeier können Sie von der Ansprache bis zur Musik alles selbst gestalten. So können Sie sicher sein, dass alles nach Ihren Wünschen abläuft.

    Auch Ihren Angehörigen erleichtert dieser Vorsorgeordner die Organisation. Denn sie haben wahrscheinlich genug damit zu tun, den Todesfall zu verarbeiten.

    Übrigens: Auch die telefonische Beratung gehört zum Leistungsumfang:

    • Anwaltliche Beratung zum Thema Testament und Erbrecht
    • Umfangreiche Beratung im Pflegefall und zu Bestattungsmöglichkeiten durch erfahrene Spezialisten (bei Tarif Premium)
    • Medizinische Zweitmeinung durch weltweites Expertennetzwerk - nicht nur bei schweren Krankheiten (bei Tarif Premium)
    • Digitaler Nachlassverwalter (bei Tarif Premium)
    • Unterstützung Ihrer Hinterbliebenen mit umfangreichen Serviceleistungen (bei Tarif Premium)
    • Optional: 3 Bestattungspakete zur Auswahl mit Festpreiszusage und freier Wahl der Bestattungsform (nur Tarif Premium)

  • Warum gibt es bei der Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen eine Aufbauzeit?

    Bei der Sterbeversicherung der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG müssen Sie keine Gesundheitsfragen beantworten. Dafür gibt es die Aufbauzeit. Innerhalb dieser Aufbauzeit wird bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Bei einer anderen Todesursache innerhalb der Aufbauzeit erhalten Ihre Angehörigen alle bisher eingezahlten Beiträge zurück. Beispielsweise, wenn Sie an einer Krankheit sterben.

  • Wie sinnvoll ist eine private Sterbegeldversicherung?

    Eine private Sterbegeldversicherung ist dann sinnvoll, wenn im Todesfall nicht genug schnell verfügbares Geld für die Bestattung vorhanden ist. Schnell verfügbar deshalb, weil alle Rechnungen sofort fällig werden. Deshalb sollten Sie sich auch dann für eine Sterbeversicherung entscheiden, wenn Sie beispielsweise Eigentum besitzen.

  • Wie viel kann ich maximal mit meiner Sterbevorsorge absichern? Wie viel muss ich mindestens absichern?

    Folgende Eckpunkte sind bei der ERGO Sterbevorsorge Premium hinsichtlich der Versicherungssumme zu beachten:

    • Min. Versicherungssumme (lfd. Beitragszahlung): 1.000 €
    • Min. Versicherungssumme (Einmalbeitrag): 2.500 €
    • Max. Versicherungssumme: 20.000 €

    (Vorversicherungen sind zu berücksichtigen)

  • Kann ich während der Vertragslaufzeit Zuzahlungen in meine Sterbevorsorge tätigen?

    Zuzahlungen sind in begrenztem Umfang für laufenden Beitrag und Einmalbeitrag bis zum Alter 90 Jahre möglich. Für Zuzahlungen gelten jeweils die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen. Die Zuzahlung darf nicht dazu führen, dass die max. Versicherungssumme überschritten wird.

  • Kann ich während der Vertragslaufzeit Beitragserhöhung für meine Sterbevorsorge durchführen?

    Beitragserhöhungen sind innerhalb definierter Grenzen möglich. Für Erhöhungen gelten jeweils die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen. Die für den Vertrag gültige Aufbauzeit startet für den Erhöhungsbetrag neu.Die Beitragserhöhung darf nicht dazu führen, dass die max. Versicherungssumme überschritten wird"

  • Was ist Sterbegeld?

    Laut Definition ist Sterbegeld eine Zahlung an Hinterbliebene im Todesfall. Sie soll die Bestattungskosten decken. Daher wird sie auch als Beerdigungszuschuss bezeichnet. Zweck des Sterbegelds ist es also, eine würdige Bestattung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Angehörigen finanziell entlastet werden.